Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß auf einem Konzert gezeigt? Im Strafprozess geht das Gericht deutlich über die Forderung der Anklage hinaus.
Melanie Müller wegen Hitlergrußes zu Geldstrafe verurteilt
Die Schlagersängerin Melanie Müller (36) wurde wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt. Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig sagte, dass sich die Angeklagte durch das Heben des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht habe. Zudem wurde die ehemalige RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes verurteilt und erhielt eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, also insgesamt 80.000 Euro.
Müller erschien bei der Urteilsverkündung in einem beigefarbenen Hosenanzug. Sie reagierte relativ gelassen auf das Urteil – und schnaufte lediglich bei der Höhe der Geldstrafe, die verhängt wurde.
Gericht: Müller hat mehrmals Hitlergruß gezeigt
Das Gericht stellte fest, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. Das Gericht verhängte eine Strafe, die über dem Antrag der Staatsanwaltschaft lag. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagepunkten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat nicht kommentiert, ob sie Rechtsmittel einlegen wird.
Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Richter: Menge antworte auf «Zicke Zacke» mit «Heil, Heil, Heil»
Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. «Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen.» So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren «Zicke-Zacke-Rufen» mit «Heil, Heil, Heil» geantwortet habe – und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.
Das Gericht zweifelte auch daran, dass die Angeklagte behauptete, die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen gehörten einer Freundin. Bei der Durchsuchung hatten die Ermittler 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Angeklagte schildert erhebliche Einbußen seit Verfahren
Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. «Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg», erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.
Richter schätzt Einkommen: «Auffällig luxuriöser Lebensstil»
Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. «Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil», sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15 000 Euro pro Monat.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.
Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: «Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuß fassen kann.» Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbußen seiner Mandantin mitverantwortlich.