Das Leben für Impfverweigerer wird teuer und ungemütlich.
Impfverweigerern drohen horrende Strafen

Das Leben für Impfverweigerer wird teuer und ungemütlich.
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Seit heute gelten am Arbeitsplatz und in Busen und Bahnen die 3G-Regeln. Ungeimpfte müssen sich täglich testen lassen und beweisen, dass sie nicht mit Corona infiziert sind.
Wer gegen diese bundesweite Regel verstößt, dem drohen drastische Konsequenzen. Lohneinstellung, Jobverlust, Strafen beim ungetesteten Nutzen des Öffentlichen Nahverkehrs oder etwa der Deutschen Bahn.
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Impfpflicht
In Österreich wird die Impfflicht im Februar 2022 eingeführt. Für Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne) ist der Fall auch für Deutschland klar.
„Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen“, schrieben die beiden Ministerpräsidenten in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „FAZ“.
Gerade die südlichen Bundesländer wie Sachsen, Thüringen, Bayern leiden unter sehr geringen Impfquoten. Die Inzidenzen explodieren und in den Krankenhäusern gibt es oft keine Intensivbetten mehr und es muss die Triage angewendet werden.
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Nur derjenige Patient, mit der größten Überlebenschance wird behandelt. Schlechte Zeiten für Ungeimpfte, denn anders als bei Geimpften, drohen ihnen heftige Corona-Infektionen.
Jetzt schon müssen wichtige Operationen verschoben werden, da Ungeimpfte die Krankenhäuser verstopfen.
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Impfverweigerer sind Pandemietreiber
Am Anfang der Pandemie, hoffte die Politik auf die Vernunft der Menschen und eine hohe Impfbereitschaft. Eine fatale Fehleinschätzung wie sich jetzt rausstellt und die Bevölkerung zu massiven Einschränkungen zwingt.
Droht in Deutschland eine Zwangsimpfung wie in Österreich? Noch wird darüber verbissen gestritten. Aber immer mehr Wissenschaftler, Juristen und Politiker zeigen sich jetzt offen für eine Impfpflicht.
Doch verfassungsrechtlich bliebe ein derart massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger ein Drahtseilakt.
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Die zentrale Frage:
Was wiegt schwerer, der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oder individuelles Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Bußgelder, Gehaltspfändungen und Ersatzzwangshaft
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Ein Verstoß gegen eine allgemeine Impfpflicht wäre wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit, dann wären Bußgelder das gängige Strafmaß. Bei einem Verstoß gegen die Masern-Impfung können Eltern mit bis zu 2.500 Euro belangt werden. Was aber geschieht, wenn sich Impfunwillige weigern, zu zahlen?; fragt der „Focus“.
Wer nicht bezahlt, dem würden Gehaltspfändungen und im schlimmsten Fall Ersatzzwangshaft drohen.
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Beschränkungen und Strafen für ungetestete Ungeimpfte
Wer sich nicht testen lässt, darf nicht Bus und Bahn benutzen. Besteht keine Möglichkeit zu Home Office, drohen Abmahnungen, Gehaltskürzungen und in letzter Konsequenz die Entlassung, wenn ungeimpfte Arbeitnehmer sich weigern, sich testen zu lassen.
Wer ungetestet öffentliche Verkehrsmittel benutzt und erwischt wird, muss nicht nur Bus und Bahn an der nächsten Station verlassen „Beförderungsausschluss“, sondern sogar tief in die Tasche greifen. „Bis zu 2.500 Euro Bußgeld drohen Fahrgästen, die ungeimpft, ungetestet oder nicht genesen den Nah- oder Fernverkehr benutzen. Auch die Verkehrsunternehmen müssen blechen: Hier sind die Bußgeld-Strafen sogar bis zu 25.000 Euro hoch“, berichtet News.de
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Bußgeld-Katalog für Nah- und Fernverkehr Teil des Infektionsschutzgesetzes
In einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) der künftigen Ampel-Koalition heißt es in Paragraf 73, Absatz 2: „Die Ordnungswidrigkeit kann […] mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro“, Beförderungs-Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß kontrollieren, mit einer Geldbuße „bis zu fünfundzwanzigtausend Euro“ geahndet werden. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, eine eigene Bußgeldverordnung zu erlassen und die Geldstrafen individuell anzupassen.
Quellen: Focus, News.de
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