In Deutschland ist das Prinzip schon seit Jahren in Kraft. Nun legen auch die Eidgenossen den Begriff der Vergewaltigung weiter aus. Außerdem drohen Strafen für Kondom-Tricksereien.
In der Schweiz gilt beim Sex ab sofort «Nein heißt Nein»
In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip «Nein heißt Nein» liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt. Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt.
Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. In Deutschland ist eine ähnliche «Nein heißt Nein»-Regelung bereits seit 2016 in Kraft.
Gemäß dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Entfernen eines Kondoms beim Sex verboten. Obwohl diese Praxis nicht explizit im Gesetz erwähnt wird, fällt sie gemäß dem neu formulierten Paragraphen 190 des Bundesamtes für Justiz in Bern unter die Bestimmung, wonach Sex gegen den Willen einer Person mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.
„Das Treffen findet am 15. Dezember um 14:00 Uhr im Konferenzraum statt.“
„Die Veranstaltung findet am 15. Juni um 14:00 Uhr im Konferenzsaal statt“, sagte der Sprecher.
Die Veranstaltung findet am 15. Mai um 14:00 Uhr im Konferenzraum statt. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.