Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Ist der Tod während einer Pinkelpause im Wald ein Arbeitsunfall?

Ein Mann verunglückt tödlich, als er während einer Pinkelpause im Wald von seinem eigenen Auto überrollt wird. Das Bundessozialgericht entscheidet, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, da er sich nicht auf einem versicherten Weg befand.

Artikel hören

Mann lag tot unter seinem Auto: Gericht: Tödliche Pinkelpause im Wald ist kein Arbeitsunfall
depositphotos

Ein tragischer Vorfall ereignete sich, als ein Vater während einer Pinkelpause im Wald von seinem eigenen Auto überrollt wurde. Der Sohn des Verstorbenen hatte daraufhin Klage auf Halbwaisenrente eingereicht. Doch das Bundessozialgericht in Kassel wies die Revision des Sohnes zurück.

Der Fall stammt aus Baden-Württemberg. Laut den Feststellungen der dortigen Gerichte verließ der Vater am Abend des Unfalltags im Oktober 2021 seine Wohnung und fuhr mit seinem privaten Fahrzeug. Am nächsten Morgen wurde er tot auf einem Waldweg aufgefunden, unter seinem Auto liegend.

Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass der Mann für eine Pinkelpause in den Wald gefahren war. Nachdem er ausgestiegen war, rollte das Auto und überfuhr ihn, als er versuchte, es aufzuhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Familie des Verstorbenen gaben an, dass der Mann auf dem Weg zu einem Geschäftsessen gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich jedoch, eine Zahlung zu leisten, da unklar war, ob sich der Mann auf einem versicherten Weg befand.

Unfallversicherung und persönliche Lebenssphäre

Im September 2023 entschied das Landessozialgericht in Stuttgart zugunsten der Berufsgenossenschaft. Diese Entscheidung wurde nun auch vom Bundessozialgericht bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass der Vater weder auf einem versicherten Weg noch auf einem Betriebsweg verunglückt sei. Das Verrichten der Notdurft falle grundsätzlich in den unversicherten persönlichen Lebensbereich, weshalb dem Kläger keine Halbwaisenrente zustehe.

Versicherter Weg und betriebliche Gefahren

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Unterbrechung des versicherten Weges nicht durch den Versuch des Mannes, das rollende Fahrzeug zu stoppen, beendet wurde. Auch wenn dieser Versuch unternommen wurde, um die Fahrt fortzusetzen, habe sich keine betriebliche Gefahr verwirklicht. Die Gefahr sei erst entstanden, als der Mann versuchte, das Auto aufzuhalten.

„Das Verrichten der Notdurft ist nicht Teil des versicherten Arbeitsweges“, erklärte ein Sprecher des Gerichts.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, die genauen Umstände eines Unfalls zu betrachten, um festzustellen, ob eine gesetzliche Unfallversicherung greift oder nicht. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Mehr zum Thema

Bildquelle: depositphotos

TS