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Jan Böhmermann: Kein Ermittlungsverfahren wegen „Nazis keulen“

In seinem „ZDF Magazin Royale“ schoss Moderator Jan Böhmermann im Februar massiv gegen die rechtspopulistische FPÖ. Nachdem in einem Satz der Begriff „Nazis keulen“ fiel, hagelte es Anzeigen. Jetzt gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass es kein Verfahren geben werde.

Muss kein jurisitsches Nachspiel fürchten: "ZDF Magazin Royale"-Moderator Jan Böhmermann.
Foto: ddp/Stoccy

Die Staatsanwaltschaft Mainz wird keine Ermittlungen gegen den Moderator Jan Böhmermann (43) vom „ZDF Magazin Royale“ einleiten. Damit hat eine Ausgabe seiner Show aus dem Februar 2024 kein rechtliches Nachspiel. Das berichtet der österreichische „Standard“ auf seiner Webseite: „Nach dem in den Anzeigen vorgetragenen Sachverhalt war kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben“, teilte die Staatsanwaltschaft demnach mit. Zuvor gingen mehrere Anzeigen gegen eine Folge ein, in der sich Böhmermann in gewohnt scharfer Manier satirisch vor allem mit der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich auseinandersetzte.

Er erwähnte auch den FPÖ-Chef Herbert Kickl (55) und erinnerte in seiner Show an verschiedene Skandale und Fettnäpfchen der letzten Jahre. Besonders wurde ein Satz von Böhmermann kritisiert und rechtlich angefochten: „Liebe 3sat-ZuschauerInnen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen.“ Kickl selbst sah darin einen Aufruf „zur Tötung von Politikern der FPÖ und AfD“. Eine Keulung bezieht sich eigentlich auf die Tötung von Nutztieren in der Veterinärmedizin, um Tierseuchen einzudämmen.

Andrea Keller, die Leitende Oberstaatsanwältin in Mainz, hat erklärt, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt: „Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äußerungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als ‚Mordaufruf‘ zu kurz.“ Es ist von besonderer Bedeutung, dass Böhmermanns Äußerung „ein paar Nazis keulen“ an die zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz (68) „diese Nazikeule bringt uns nicht weiter“ anknüpft und sich als Wortspiel mit dieser ausweist.

Auch keine Volksverhetzung verwirklicht

Der Begriff „Nazikeule“ wird in der Sendung mehrmals „in humoristischer Weise aufgegriffen“, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Ziele und das Handeln rechtspopulistischer Parteien zu lenken. Dies wird als „satirisch-ironisches Element“ betrachtet. Die Aussage von Böhmermann würde bei einem Durchschnittsbeobachter nicht den Eindruck erwecken, „der Angezeigte wolle ernstlich zu einem Angriff auf Leib und Leben […] auffordern“. Daher sollte dies nicht als öffentliche Aufforderung zu Straftaten angesehen werden.

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, da dieser ein besonderes Maß an Gehässigkeit und Rohheit oder eine besonders gehässige Ausdrucksweise voraussetze: „Diese erhebliche Grenze wird hier indes mit Blick auf den Umstand, dass es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und gerade nicht um eine anlasslose, emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine Personengruppe handelte, nicht überschritten.“

spoton