Berlin – Die Auseinandersetzung um die Einführung einer Zuckersteuer erreicht einen neuen Höhepunkt. Nach Informationen aus Regierungsquellen hat das Kanzleramt den Gesetzesentwurf des Finanzministers und Vizekanzlers Lars Klingbeil vorläufig ausgesetzt.
Kanzleramt unterbricht vorläufig die Pläne zur Zuckersteuer von Klingbeil

Berlin – Die Auseinandersetzung um die Einführung einer Zuckersteuer erreicht einen neuen Höhepunkt. Nach Informationen aus Regierungsquellen hat das Kanzleramt den Gesetzesentwurf des Finanzministers und Vizekanzlers Lars Klingbeil vorläufig ausgesetzt. Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass der Vorschlag als “nicht mehrheitsfähig” beurteilt wird und nicht im Vorfeld mit den Koalitionspartnern abgestimmt war.
Laut Berichten hatte Klingbeil einen neuen Entwurf vorgelegt, der anstelle der ursprünglich angestrebten Einnahmen von 450 Millionen Euro nun 1,2 Milliarden Euro einbringen sollte. Aus dem Kanzleramt wird erklärt: “Für die Einführung einer Zuckersteuer ist der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der Entwurf aus dem Finanzministerium weicht davon ab und ist in dieser Form nicht mehrheitsfähig in der Regierung.”
Im Hintergrund steht ein Konflikt zwischen Kanzler Merz und seinem Stellvertreter. Um die Gründe für diese Steuer zu verstehen, ist es wichtig, die gesundheitlichen Aspekte zu betrachten. Laut Foodwatch gelten zuckerhaltige Getränke als einer der Hauptfaktoren für Adipositas, wie die WHO festgestellt hat. Flüssige Kalorien sättigen schlechter und ein übermäßiger Konsum fördert Übergewicht sowie damit verbundene Erkrankungen.
Details zur geplanten Zuckersteuer
Die vom Finanzminister vorgesehenen Maßnahmen hätten ab dem 1. Juli des kommenden Jahres alle Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als fünf Gramm pro 100 Milliliter betroffen. Die Steuer hätte in drei Stufen gegliedert werden sollen:
- 26 Cent pro Liter ab fünf Gramm Zucker je 100 ml
- 32 Cent ab sieben Gramm
- 38 Cent ab zehn Gramm
Ein Beispiel: Ein Liter Coca-Cola Classic, der 10,6 Gramm Zucker enthält, würde bei vollständiger Weitergabe der Steuer und Zusatzkosten rund 45 Cent teurer.
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Quellen: Bild
Bildquelle: Michael Lucan via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)
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