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Karfreitag: Was an diesem stillen Feiertag alles verboten ist

Wer an Karfreitag feiern will, muss sich zurückhalten! Denn an diesem stillen Feiertag gelten bundesweit strenge Regeln – von Tanzverbot bis Filmzensur. Was erlaubt ist – und was nicht.

Foto: Depositphotos

Karfreitag gehört zu den höchsten christlichen Feiertagen – und gleichzeitig zu den stillsten. In ganz Deutschland gelten an diesem Tag besondere Vorschriften. Was viele nicht wissen: Wer gegen das sogenannte „Tanzverbot“ oder andere Einschränkungen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Doch was genau ist am Karfreitag alles verboten? Wir klären auf.


Striktes Tanzverbot in vielen Bundesländern

Der Karfreitag ist in allen 16 Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Besonders bekannt ist er für das sogenannte Tanzverbot. Je nach Bundesland unterscheidet sich, wie streng dieses ausfällt:

  • In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gilt ein ganztägiges Tanzverbot – auch in privaten Räumen können Verstöße geahndet werden.
  • In Berlin, Hamburg und Niedersachsen ist das Verbot etwas lockerer – hier gilt es meist von 4 Uhr morgens bis Mitternacht.
  • Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

Keine Partys, keine laute Musik

Nicht nur Tanzen ist tabu. Auch öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind an Karfreitag untersagt – das schließt Konzerte, Comedy-Shows, Theateraufführungen und Vereinsfeste mit ein.

In vielen Bundesländern dürfen Bars oder Diskotheken geöffnet haben – laute Musik oder Tanzflächen sind jedoch verboten. Auch Live-Musik in Gaststätten ist in der Regel nicht erlaubt. Selbst Hochzeitsfeiern können untersagt sein, wenn sie gegen die „würdige Atmosphäre“ des Feiertags verstoßen.


TV-Sender unterliegen Filmverboten

Weniger bekannt: Auch Fernsehsender müssen sich an Karfreitag an Vorgaben halten. Zahlreiche Filme sind an diesem Tag nicht erlaubt, wenn sie als „nicht dem ernsten Charakter des Tages angemessen“ gelten. Darunter fallen z. B.:

  • Actionfilme mit viel Gewalt
  • Komödien mit vulgärem Humor
  • Horror- und Fantasyfilme

Die Liste „nicht zugelassener Filme“ wird jährlich von den Landesmedienanstalten aktualisiert. Wer an Karfreitag abends gemütlich einen Film schauen will, muss also mit Einschränkungen rechnen.


Kein Sport, kein Lärm – auch draußen ist Rücksicht gefragt

Auch draußen ist Rücksicht gefragt: Sportveranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind in vielen Regionen verboten. Das betrifft z. B. Fußballturniere, Motocross-Veranstaltungen oder Straßenfeste.

Wer mit dem Rasenmäher oder der Kettensäge hantiert, muss ebenfalls aufpassen: In einigen Gemeinden ist der Betrieb lauter Geräte verboten, um den Feiertag nicht zu stören. Auch Grillpartys mit lauter Musik oder Gejohle können zur Anzeige führen – vor allem, wenn sich Nachbarn belästigt fühlen.


Was erlaubt ist: Gottesdienste, stilles Gedenken und Spaziergänge

Natürlich ist nicht alles verboten. Gottesdienste, stille Andachten und Spaziergänge im Grünen sind ausdrücklich erlaubt. Viele Menschen nutzen den Karfreitag bewusst zur inneren Einkehr oder Besinnung.

Auch Einkaufen ist je nach Bundesland in einigen Ausnahmen möglich – zum Beispiel in Bäckereien oder Tankstellen. Die meisten Supermärkte und Läden bleiben jedoch geschlossen.


Fazit: Karfreitag ist kein Tag für Partylaune

Ob gläubig oder nicht – an Karfreitag gelten besondere Regeln, die in ganz Deutschland beachtet werden müssen. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Geldbußen. Rücksichtnahme, Stille und Besinnung stehen im Vordergrund. Also: Lautsprecher runter, Grill aus – und vielleicht einfach mal einen Gang zurückschalten.

TS