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Knast für GEZ-Verweigerer

Noch nie wurde ein GEZ-Verweigerer so lange eingesperrt. Er käme frei, wenn er seine GEZ-Schulden bezahlen würde. Aber er weigert sich.

Foto: Canva : NF24 Redaktion

Georg Thiel (53) geht lieber ins Gefängnis als den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (früher GEZ) monatlich zu bezahlen.

Außerdem trat Herr Thiel in den Hungerstreik und bat den WDR um seine Freilassung. Doch der Sender, an dessen Spitze Tom Buhrow (62) steht, schickte ihm laut „Bild“ eine Abfuhr: „Ihrer Bitte, den Haftbefehl zurückzuziehen, können wir (…) nicht nachkommen.“

Thiel sitzt inzwischen seit 80 Tagen im Gefängnis. „Nie wurde ein GEZ-Verweigerer so lange eingesperrt. Er käme frei, wenn er seine 1.827 Euro GEZ-Schulden bezahlen würde. Aber er weigert sich“, berichtet „Bild“.

Thiel trotzig: „Ich sitze meine Zeit hier ab. Noch mal bettel ich nicht um meine Freilassung.“

Seine Haft darf laut Gesetz höchstens sechs Monate dauern. Thiel ist laut „Bild“ Single, EDV-Zeichner, er hat seit 25 Jahren kein Fernsehgerät und seit zehn Jahren kein Radio. „Ich bin politisch links, wählte früher die Piraten, hab mit Reichsbürgern nix am Hut.“

„Meine Haft ist ein Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr!“

Er kritisiert: „Ich verdiene 14.000 Euro im Jahr, WDR-Chef Buhrow 400.000 Euro – aber wir zahlen beide 17,50 Euro.“

„ARD und ZDF sollen endlich sparen, sich auf Nachrichten konzentrieren – teure Events den Privaten überlassen.“

WDR-Chef Buhrow äußerte sich nicht zu dem Fall.

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Hintergrund

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag ein. Die Gemeinschaftseinrichtung befindet sich in Köln.

Sie ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand. Die GEZ zog von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren ein. Diese Abgaben entsprachen dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und waren im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt.

Der Beitragsservice leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der ARD, an das ZDF, an das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten weiter.

2015 zog er von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein. Er tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und betrieb als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.

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nf24