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Köln: Ausländerbehörde zieht 2025 über 200 Mobiltelefone ein

Seit Anfang 2025 hat die Stadt Köln insgesamt 245 Mobiltelefone von ausreisepflichtigen Personen eingezogen, basierend auf einem Gesetz, das seit Februar 2024 gilt. Die Einbehaltung erfolgt nur bei unklarer Identität und fehlender Mitwirkung der Betroffenen.

Köln: Ausländerbehörde hat 2025 mehr als 200 Handys eingezogen
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Die Stadt Köln hat seit Beginn des Jahres 2025 insgesamt 245 Mobiltelefone von Personen, die ausreisepflichtig sind, sichergestellt. Diese Maßnahme basiert auf einem Gesetz, das im Februar 2024 in Kraft trat.

Die Kölner Verwaltung gab in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren bekannt, dass die Ausländerbehörde mit den sichergestellten Handys und anderen digitalen Geräten umgeht und dabei die Rechte der Betroffenen berücksichtigt. Die Anfrage zielte darauf ab, Informationen über den Umgang mit den Geräten zu erhalten.

Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen ist das Rückführungsverbesserungsgesetz, das eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes darstellt. Dieses Gesetz erlaubt es, neben Reisedokumenten auch digitale Datenträger von ausreisepflichtigen Personen in Verwahrung zu nehmen. Die Verwaltung verfolgt damit das Ziel, zu verhindern, dass die Rückführung durch die Vernichtung identitätsrelevanter Dokumente erschwert wird.

Kölner Ausländerbehörde: Einbehaltung nicht pauschal

Die Kölner Ausländerbehörde stellt klar, dass digitale Geräte nicht automatisch einbehalten werden. Dies geschieht nur in Fällen, in denen die Identität einer ausreisepflichtigen Person unklar ist und diese nicht zur Klärung beiträgt, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. In Köln wird bei etwa 31 Prozent der ausreisepflichtigen Personen der Aufenthalt geduldet, da sie keine Reisedokumente vorlegen können.

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 203 Datenträger sichergestellt. Von diesen wurden 176 zur Auswertung an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen weitergeleitet. Bereits 161 Geräte konnten an die betroffenen Personen zurückgegeben werden. Für das Jahr 2026 wurden bis zum 22. Mai 42 Datenträger einbehalten, von denen 29 zur Auswertung gesendet und 12 zurückgegeben wurden.

Durchschnittliche Einbehaltedauer von zwei Monaten

Die Stadt Köln informiert, dass die durchschnittliche Dauer von der Sicherstellung bis zur Rückgabe eines Geräts etwa zwei Monate beträgt. Der Großteil dieser Zeit entfällt auf die Verwahrung und technische Auslesung bei der Zentralen Ausländerbehörde in Essen. Nach der Auswertung wird der Datenträger umgehend zurückgegeben.

In einigen Fällen konnten Geräte jedoch nicht zurückgegeben werden. Eine spezifische Statistik dazu existiert nicht, jedoch liegt die Zahl im niedrigen zweistelligen Bereich. Der häufigste Grund für die Nicht-Rückgabe ist, dass die Betroffenen nicht mehr bei der Ausländerbehörde erscheinen, beispielsweise weil sie untergetaucht sind. In solchen Fällen werden die Datenträger an das Fundbüro der Stadt Köln übergeben.

Begrenzte Auswertung der Datenträger

Die Linksfraktion hatte zudem angefragt, ob vollständige Datenkopien der Geräte erstellt werden. Die Verwaltung antwortete darauf nicht eindeutig, verwies jedoch auf die gesetzlichen Beschränkungen der Auswertung. Die ausgelesenen Daten dürfen nur verwendet werden, wenn sie zur Feststellung der Identität, Staatsangehörigkeit oder Rückführungsmöglichkeit erforderlich sind. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen nicht genutzt und müssen unverzüglich gelöscht werden. Alle anderen ausgelesenen Daten sind ebenfalls zu löschen, sobald sie für den Zweck der Maßnahme nicht mehr benötigt werden.

Betroffene Personen erhalten eine Bescheinigung über den Einzug ihres Datenträgers, die die Gerätebezeichnung und die rechtliche Grundlage enthält. Die Verwaltung betont, dass der Einzug gesetzlich vorgesehen ist und nicht vom Einverständnis der betroffenen Person abhängt.

Voraussetzungen für den Datenträgereinzug

Die Stadt Köln weist darauf hin, dass der Einzug und die Auswertung digitaler Geräte nur dann zulässig sind, wenn mildere Maßnahmen ausgeschöpft wurden oder keinen Erfolg versprechen. Ein Datenträgereinzug kann vermieden werden, wenn die ausreisepflichtige Person ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachkommt und der Behörde ein Reisedokument oder ein anderes geeignetes Dokument zur Identitätsfeststellung vorlegt. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie in dem Artikel über die Entschlüsselung von Familiengeschichten.

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Quellen: t-online, ZDF

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler