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Köln sieht sich Zwangsgeld wegen Lärmbelästigung am Brüsseler Platz gegenüber

Die Stadt Köln droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro, da sie trotz eines Alkoholverbots nicht ausreichend Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz umgesetzt hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Stadt zurück und bestätigte die Verpflichtung zur Lärmminderung.

Köln: Stadt droht Zwangsgeld wegen Partylärm am Brüsseler Platz
KI generiert

Stadt Köln droht Zwangsgeld aufgrund von Lärmbelästigung am Brüsseler Platz

Im Konflikt um den Lärm am Brüsseler Platz in Köln könnte der Stadt ein Zwangsgeld auferlegt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies eine Beschwerde der Stadt zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Stadt Köln bereits am 28. September 2023 dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms am Brüsseler Platz zu ergreifen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Anwohner in den Nachtstunden vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Obwohl die Stadt bereits einige Schritte unternommen hat, darunter ein Alkoholverbot von 21 bis 6 Uhr, äußern zwei Anwohner Bedenken, dass die Stadt ihren Verpflichtungen zur Lärmminderung nicht ausreichend nachkommt.

Unzureichende Maßnahmen zur Lärmminderung

Die Anwohner hatten beim Verwaltungsgericht beantragt, der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro anzudrohen, falls sie ihre Verpflichtungen bis zum 15. Mai nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag statt, woraufhin die Stadt Köln eine Beschwerde einlegte, die jedoch vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde.

In der Urteilsbegründung wird festgestellt, dass die Stadt Köln ihren Verpflichtungen, auch unter Berücksichtigung der bereits ergriffenen Maßnahmen, nicht ausreichend nachgekommen sei.

Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts zur Lärmminderung

Das Urteil stützt sich auf Lärmmessungen, die im März und April dieses Jahres durchgeführt wurden. Diese Messungen ergaben in den Nachtstunden Lärmwerte, die nur knapp unterhalb der Grenze zur Gesundheitsgefährdung lagen. Es wird darauf hingewiesen, dass an wärmeren Tagen mit einer höheren Frequentierung des Platzes erneut unzumutbare Lärmbelästigungen zu erwarten sind.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Lärmquellen am Brüsseler Platz erfordert ein umfassendes Konzept seitens der Stadt zur Erfassung und Bewertung der einzelnen Lärmquellen sowie zur Überprüfung der bereits umgesetzten Maßnahmen. In der Urteilsbegründung wird betont, dass ein solches Konzept bislang fehlt.


Quellen: t-online

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler