Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro auferlegt, da sie nicht ausreichend gegen den nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz vorgegangen ist, trotz einer gerichtlichen Verpflichtung dazu.
Köln wird mit 5.000 Euro Zwangsgeld wegen Lärmbelästigung am Brüsseler Platz belegt

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen muss. Der Grund für diese Maßnahme ist der anhaltende nächtliche Lärm am Brüsseler Platz, der nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend reduziert wurde.
Das Gericht beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem September 2023. In diesem Urteil wurde die Stadt verpflichtet, zwischen 22 und 6 Uhr geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu verhindern.
Obwohl die Stadt Köln seitdem verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, wurde ein im Jahr 2025 verhängtes generelles Verweilverbot ab 22 Uhr vom Gericht als unverhältnismäßig eingestuft. Stattdessen gilt seit Ende 2025 ein Alkoholverbot auf dem Platz, das bereits um 21 Uhr in Kraft tritt.
Einige Anwohner haben jedoch weiterhin Klage erhoben, da sie die Lärmbelastung als zu hoch empfinden. Sie beantragten die Festsetzung des Zwangsgeldes, das das Verwaltungsgericht nun bewilligt hat.
Die Richter sind der Meinung, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Obwohl die Stadt ein neues Konzept entwickelt hat, regelmäßig Lärmmessungen durchführt und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, wurden bei mehreren Messungen bis Mai 2026 die vom Oberverwaltungsgericht festgelegten Grenzwerte von 60 Dezibel weiterhin überschritten oder nur knapp eingehalten.
Das Gericht befürchtet, dass insbesondere in den stark frequentierten Sommermonaten erneut unzumutbare Lärmbelastungen auftreten könnten. Das Zwangsgeld soll die Stadt dazu anregen, weitere Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Die 5.000 Euro fließen in die Staatskasse und nicht an die Anwohner.
Gegen diesen Beschluss haben die Beteiligten die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nicht die längeren Öffnungszeiten der Außengastronomie am Brüsseler Platz, für die separate Verfahren laufen. Bis über einen Eilantrag entschieden ist, dürfen Gastronomiebetriebe weiterhin bis 24 Uhr öffnen.
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Quellen: t-online
Bildquelle: KI generiert








