Das Kölner Ordnungsamt hat während des Pfingstwochenendes drei Personen beim Baden im Rhein erwischt, was ihnen eine Strafe von 1.000 Euro einbringen könnte. Insgesamt wurden rund 650 Personen kontrolliert und über 100 Präventivgespräche geführt.
Kölner Badeverbot im Rhein: Drei Personen müssen mit Bußgeld rechnen

Die Stadt Köln hat ein striktes Badeverbot im Rhein erlassen, das nun auch durch verstärkte Kontrollen des Ordnungsamts durchgesetzt wird. Trotz der bestehenden Regelung haben einige Personen versucht, im Fluss zu baden, was zu ersten Bußgeldverfahren geführt hat.
Am Pfingstwochenende führte das Ordnungsamt umfassende Kontrollen entlang des Rheins durch, um die Einhaltung des Verbots zu überprüfen. Dabei wurden insgesamt rund 650 Personen angetroffen, wobei in mehr als 100 Fällen präventive Gespräche stattfanden. In drei spezifischen Fällen wurden jedoch Bußgeldverfahren eingeleitet, da die Betroffenen gegen die Vorschriften verstoßen hatten.
Am Abend des 24. Mai wurden zwei Personen im Rheinpark bis zu den Oberschenkeln im Wasser gesichtet, was zu einem Verfahren gegen sie führte. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 25. Mai in der Alfred-Schütte-Allee. Die Stadt hat klargestellt, dass das Baden im Rhein mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Besonders herausfordernd war die Situation mit minderjährigen Schwimmern. Am 24. Mai wurden im Bereich des Hitdorfer Fährwegs Kinder im Wasser angetroffen. Da es sich um Minderjährige handelte, erhielten sie lediglich mündliche Verwarnungen, während die Erziehungsberechtigten ebenfalls informiert wurden, dass zukünftige Verstöße zu Bußgeldern führen könnten.
Das Badeverbot wurde im September 2025 eingeführt, nachdem es mehrere tödliche Vorfälle gegeben hatte. Die Regelung trat am 17. September in Kraft und sah zunächst eine Übergangsphase vor, in der nur Verwarnungen ausgesprochen wurden. Das Pfingstwochenende stellte somit den ersten größeren Test der neuen Regelungen dar.
Das Ordnungsamt hat mittlerweile 60 mehrsprachige Warnschilder am Ufer aufgestellt, um auf die Gefahren des Rheins hinzuweisen. Ausnahmen vom Verbot bestehen für Aktivitäten wie Kanufahren, Rudern und Angeln sowie für genehmigte Veranstaltungen. Die Stadt hat jedoch eingeräumt, dass eine lückenlose Kontrolle des gesamten Uferbereichs nicht möglich ist.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit, ob alternative Bademöglichkeiten in der Umgebung geschaffen oder besser zugänglich gemacht werden können. Ein entsprechender Vorschlag steht jedoch noch aus.
Quellen: t-online
Bildquelle: KI generiert








