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Kündigungswelle wegen Impfpflicht

Impfen? Nein Danke! Die Sorge um eine Impfpflicht zwingt zahlreiche Menschen zur Kündigung.

Foto: Depositphotos

Viele Menschen wollen sich nicht impfen lassen – sie kommen zu einem radikalen Entschluss und geben ihren Job auf. Eine Kündigungswelle überrollt deswegen Deutschland.

Besonders Heime und Kliniken sind von den Jobaufgaben betroffen. Denn die nahende Impfpflicht verschreckt das Personal.

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<h2>Personalmangel in Kliniken und Heimen befürchtet</h2>

Der Stichtag ist der 16. März 2022. Ab dann gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der Termin wurde gewählt, damit die Beschäftigten ausreichend Zeit haben, sich im Vorfeld impfen zu lassen.

Rund 12.000 Pflegekräfte haben sich mehr als sonst zu der Jahreszeit arbeitssuchend gemeldet, teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. „Ob die erhöhte Zahl konkret mit der Impfpflicht und entsprechenden Aufrufen in den sozialen Medien zusammenhängt, ist laut Arbeitsagentur derzeit allerdings nicht bekannt, meldet der „Spiegel“.

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„Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss“, sagte BA-Vorstand Terzenbach. Betroffen seien rund ein Prozent der Beschäftigten im Gesundheitsbereich.

Insgesamt haben sich laut der Arbeitsagentur im Dezember und Januar im Gesundheits- und Sozialsektor 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als in den letzten Jahren.

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<h2>Impfpflicht ab 16. März – Massenentlassungen?</h2>

Wegen der Impfpflicht soll es ab Mitte März nicht zu sofortigen Kündigungen kommen, denn „die Gesundheitsämter sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Patientenversorgung berücksichtigen“, berichtet der „MDR“.

Die Prüfung durch die Ämter wird voraussichtlich viel Zeit benötigen. „Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall“, betonte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag.

Umgesetzt werde die Impfpflicht von den Ländern. Schätzungen gehen davon aus, dass 10 bis 15 Prozent des Personals nicht geimpft ist.

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<h2>Ist die Impfflicht rechtmäßig?</h2>

„Die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen, von der alle Bevölkerungsteile betroffen sind.

Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat.

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Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.

Seit Beginn der Pandemie kommt es wiederholt in Krankenhäusern und insbesondere auch Altenpflegeheimen nach Eintragung des Virus zu Ausbrüchen, die teilweise mit hohen Todesfallzahlen einhergehen. Daneben kam es bundesweit auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Ausbrüchen, die teilweise auch Todesfälle zu Folge hatten.

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Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus in diesen Settings zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass das dort tätige Personal vollständig geimpft ist. Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe,  schreibt das Bundesministerium für Gesundheit.

Eine Impfflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar, da der „Schutz der Gesundheit anderer Personen beziehungsweise der Allgemeinheit zur Abwehr von Seuchengefahren kann dann den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit rechtfertigen, wenn ein solcher Eingriff verhältnismäßig ist. Bei COVID-19 handelt es sich um eine besonders gefährliche Infektionskrankheit.“

Quellen: Merkur, Spiegel, Bundesministerium für Gesundheit, MDR

nf24