Die Ministerpräsidenten haben über Monate darüber gestritten, ob der Rundfunkbeitrag steigen soll. Ein Treffen sollte nun Klarheit bringen, doch der Fall geht weiter.
Länder verschieben Entscheidung zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bleibt vorerst bestehen. Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, die Entscheidung über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu verschieben. Mehrere Länder bestätigten, dass weitere Beratungen im Dezember stattfinden sollen.
Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als «dringend erforderlich».
Die Reformpläne zielen darauf ab, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen – auch im Hinblick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. Gemäß früheren Plänen soll die Anzahl der Radioprogramme in der ARD reduziert werden. Ebenso sollen kleinere TV-Sender, die traditionell ihr Programm kontinuierlich im Fernsehen ausstrahlen, entfallen.
Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?
Die ungelöste Frage des zukünftigen Rundfunkbeitrags könnte jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio Klage einreichen. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Gemäß einer Experten-Empfehlung der KEF müsste der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen, den Haushalte und Unternehmen zahlen. Dies basiert auf einem verfassungsrechtlich festgelegten Verfahren.
Die Länderchefs sind verpflichtet, sich strikt an die Empfehlung zu halten. Bereits beim letzten Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten, da das Land sich gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.
In den letzten Monaten gab es große Differenzen bei der Rundfunkbeitragsfrage. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern haben sich wiederholt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Ein einstimmiges Votum ist jedoch in dieser Angelegenheit erforderlich. Wenn auch nur ein Ministerpräsident abweicht, kann keine Erhöhung beschlossen werden.
Diejenigen, die gegen eine Erhöhung sind, behaupteten, dass die Häuser nicht genug getan haben, um sich selbst zu reformieren. Der jährliche Betrag für den Rundfunk beträgt derzeit neun Milliarden Euro. Befürworter argumentierten, dass Reformen erst mit der Zeit zu Einsparungen führen würden. Daher sei es notwendig, den Häusern die Beitragserhöhung – auch im Hinblick auf die Inflation – zuzugestehen.
Was ist der nächste Schritt?
Um sicherzustellen, dass die strukturellen Reformen wirksam werden, müssen alle Landtage zustimmen. Wenn auch nur ein Landesparlament das Dokument ablehnt, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Nach früheren Angaben der Länder könnte die Reform ab Sommer 2025 umgesetzt werden.
Seit Jahrzehnten regeln die Bundesländer in Staatsverträgen den Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei wird festgelegt, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.