Die Enttäuschung der Mutter war groß, als sie beim Suchen ihre Tochter allein auf einem Klettergerüst im Außenbereich der Kita entdeckte.
Mädchen (3) in Hennigsdorf: Vergessen in Kita und vor verschlossener Tür entdeckt

Ein besorgniserregender Vorfall ereignete sich am 22. Oktober in einer Kindertagesstätte in Hennigsdorf, Brandenburg. Die Mutter eines dreijährigen Mädchens wollte ihre Tochter um 16:45 Uhr abholen, fand jedoch die Einrichtung verschlossen vor. Trotz der regulären Öffnungszeiten bis 17 Uhr war niemand mehr vor Ort.
Die Enttäuschung der Mutter war groß, als sie beim Suchen ihre Tochter allein auf einem Klettergerüst im Außenbereich der Kita entdeckte. Von den Erzieherinnen fehlte jede Spur, was die Situation alarmierend machte.
Intervention durch einen Bauarbeiter
Glücklicherweise war das Kind nicht ganz auf sich allein gestellt. Ein Bauarbeiter von einer benachbarten Baustelle bemerkte das Mädchen und hatte durch eine Öffnung im Zaun Zugang zum Kita-Gelände gefunden. Er wartete zusammen mit der Kleinen auf die Rückkehr ihrer Mutter und sorgte dafür, dass sie in Sicherheit war.
Ermittlungen gegen das Kita-Personal
Wie es zu diesem Vorfall kommen konnte, ist derzeit unklar. Erste Ermittlungen legen nahe, dass die Erzieherinnen annahmen, alle Kinder seien bereits abgeholt worden. Ob das Mädchen sich versteckt hatte, wird ebenfalls untersucht. Die Polizei geht davon aus, dass die Dreijährige weniger als 30 Minuten allein war.
Die Mutter erstattete Anzeige, und die Polizei prüft nun, ob ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vorliegt. Auch die Stadt Hennigsdorf als Träger der Einrichtung hat eine Untersuchung eingeleitet. Der Polizeisprecher äußerte sich beruhigend: “Es ist alles glücklich ausgegangen”, da das Mädchen unverletzt blieb.
Vorbelastete Kita
Besonders auffällig ist, dass diese Kita bereits zuvor in den Schlagzeilen war. In der Vergangenheit gab es Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung, die zu einem Gerichtsverfahren gegen das damalige Personal führten. Es wurden schwerwiegende Vorwürfe erhoben, die von Zwang bei Essen und Schlafen bis hin zu Einsperren der Kinder reichten. Eine Erzieherin wurde 2025 daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt.
Quellen: Bild
Bildquelle: Sdicke via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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