Ein YouTuber behauptet, dass er das Bundesverdienstkreuz für 149 Euro gekauft hat, indem er sich als Nachlassverwalter ausgab und einen Zeitungsartikel vorlegte. Das Bundespräsidialamt betont, dass der Erwerb nicht autorisiert war.
YouTuber erhält Bundesverdienstkreuz für 149 Euro – ein Schabernack im Namen Peter Lustigs
Der YouTuber Marvin Wildhage behauptet in einem Video, dass er ein Bundesverdienstkreuz für 149 Euro einfach beim Hersteller gekauft hat, anstatt es sich durch besondere Verdienste zu verdienen. Er hat dies mit der E-Mail einer fiktiven Agentur an die Herstellerfirma des Ordens und einem Zeitungsartikel aus dem Internet erreicht. Der 28-Jährige bezeichnet dies als Schabernack im Namen von Peter Lustig.
Wie «aus China bestellt»
Wildhage gab in der E-Mail an, der Nachlassverwalter des 2016 verstorbenen Kult-Moderators Peter Lustig zu sein. Das Bundesverdienstkreuz am Bande sei bei einem Einbruch gestohlen worden, daher bitte er um Ersatz. «Als einzigen Nachweis verlangen sie von mir einen handelsüblichen Zeitungsartikel, den sich jeder Idiot aus dem Internet ziehen kann», sagt der 28-Jährige fassungslos in dem Video.
Und tatsächlich, zehn Tage später kam ein schlichtes Päckchen, «als hätte man bei Amazon irgendwas aus China bestellt», so der YouTuber aus Niedersachsen. Inhalt: ein edles nachtblaues Kästchen mit goldenem Bundesadler, darin das rot-goldene Kreuz, ebenfalls mit Adler in der Mitte – die einfachste Stufe des Bundesverdienstkreuzes.
Erstaunlich einfach zu höchsten Ehren
«Ich wollte zeigen, dass selbst die höchsten staatlichen Symbole nicht so gut abgesichert sind, wie man vielleicht denken würde. Und dass man mit ein bisschen Geschick weit kommen kann – weiter, als man eigentlich sollte», sagte Wildhage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), nachdem zuvor der «Spiegel» über den Fall berichtet hatte.
«Zuerst wurde eine offizielle Urkunde verlangt – woraufhin ich die Aktion eigentlich abbrechen wollte. Aber ein paar Tage später kam eine zweite Mail mit der Bitte um einen Zeitungsartikel. Und damit war der Weg dann erstaunlich einfach.»
Orden wird zurückgefordert
Das Bundespräsidialamt ist verantwortlich für die Verleihung von Verdienstorden. Auf Anfrage wurde betont, dass es nicht in den Erwerb des Ordens durch Wildhage involviert war. In einer schriftlichen Stellungnahme wurde erwähnt, dass man mit dem Hersteller im Austausch über die Ursache des Fehlers stand, der bei der Überprüfung des Nachweises für den Besitz des Ordens aufgetreten war.
Das Bundespräsidialamt teilte weiter mit: «Es wurden Vorkehrungen getroffen, um einen unberechtigten Erwerb unter Täuschung über die Berechtigung künftig auszuschließen. Der Hersteller hat uns zugesichert, den durch Täuschung unberechtigt erlangten Orden von Herrn Wildhage zurückfordern.» (sic!)
Das Unternehmen lehnte es zunächst ab, auf Anfrage von dpa eine Stellungnahme abzugeben.
Achtung Ordnungswidrigkeit!
Das Bundespräsidialamt wies in der Stellungnahme darauf hin, dass nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen diese Auszeichnungen Privatpersonen gegen Entgelt nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitznachweises überlassen werden dürften. «Beim Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland erfolgt dies in der Regel durch Vorlage der Verleihungsurkunde.» Diese Urkunde bekommt jeder Ausgezeichnete zusammen mit dem Orden überreicht.
Wildhage sollte den Orden keinesfalls tragen. Das Bundespräsidialamt betonte, dass das unbefugte Tragen oder Weitergeben von Orden eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Die obersten Landesbehörden sind für die Bestrafung zuständig und können den Orden auch einziehen.