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Masken-Rückruf! Ungenügende Schutzwirkung

Seit April 2020 gilt in ganz Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Die Bevölkerung ist also darauf angewiesen, einen Vorrat an Atemschutzmasken zu Hause zu haben. Umso schockierender ist dieser Rückruf!

Foto: Symbolbild von depositphotos

Seit April 2020 gilt in ganz Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Die Bevölkerung ist also darauf angewiesen, einen Vorrat an Atemschutzmasken zu Hause zu haben. Umso schockierender ist dieser Rückruf!  

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat eine Warnung zu einer Charge FFP2-Atemschutzmasken der Bezeichnung „HYGISUN HS0501A“ des Herstellers Hunan Dreaming Cloud E-Commerce CO., Ltd. veröffentlicht.

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Demnach besteht aufgrund einer ungenügenden Schutzwirkung für die Verwender*innen das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.

Betroffener Artikel

Artikel: FFP2-Atemschutzmasken „HYGISUN HS0501A“

Charge: 20201103-01-A

Farben: weiß und schwarz

Produktionsdatum: 2020/11/3

Hersteller: Hunan Dreaming Cloud E-Commerce CO., Ltd

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Vom Produktrückruf betroffen ist die Charge «20201103-01-A» mit Produktionsdatum «2020/11/3» der FFP2-Atemschutzmaske «HYGISUN HS0501A» des Herstellers «Hunan Dreaming Cloud E-Commerce CO., Ltd.».

Die betroffenen Masken können anhand der Verpackung identifiziert werden. Die betroffenen Atemschutzmasken wurden u.a. an Unternehmen verkauft, welche die betroffenen Masken über weitere Vertriebskanäle und Zwischenhändler veräussert haben. Es wird empfohlen die Beanstandung bzw. Rückgabe betroffener original verpackt in den jeweiligen Verkaufstellen bzw. bei den jeweiligen Händlern zurückzugeben.

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Quelle: www.produktwarnung.eu

nf24