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Masken & Testpflicht abgeschafft

Endlich werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Masken- und Testpflicht fallen. Grund sind die Fortschritte beim Impfen und die dadurch niedrigen Inzidenzen.

Foto: Depositphotos

Endlich werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Masken- und Testpflicht fallen. Grund sind die Fortschritte beim Impfen und die dadurch niedrigen Inzidenzen.

Über Nachricht freuen sich alle. Monate lang haben wir uns an die strikten Vorgaben gehalten. Jetzt werden diese vielerorts zurückgefahren. In vielen Bundesländer sinken die Inzidenzen auf deutlich unter 20. Auch der Bundesschnitt liegt bei rund 18. Alle Corona-Ampeln schalten wieder auf Grün.

Außenbereiche sind bereits oft geöffnet, Innenbereiche der Gastronomie ebenfalls auch, aber oft nur mit negativem Test, für Genesene und vollständig Geimpfte zugänglich. Im Einzelhandel fiel ebenfalls meist die Testpflicht. Allerdings bleicht die Maskenpflicht in Bahnen, Bussen, Tram, öffentlichen Gebäuden erhalten, wohl bis Herbst, denken viele Experten. Erst dann sind genügend Menschen geimpft.

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In den meisten Städten galt eine Pflicht zum Tragen einer Maske sogar auf der Straße, je nach Region in unterschiedlicher Stränge. In Frankfurt am Main zum Beispiel fällt diese Pflicht heute und hoffentlich für immer. Mit einer Inzidenz-Zahl von 25,8 befindet sich Frankfurt nämlich aktuell in Stufe 2 der hessischen Corona-Verordnung. Deshalb wird die Allgemeinverfügung jetzt teilweise ausgesetzt. (Bild) Auch das Alkoholverbot fällt oder fiel bereits vor kurzem. Theater, Konzerte finden wieder statt, mit strengen Auflagen und eher im Freien, wie die Berlinale, als in geschlossenen Räumen.

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In Brandenburg bzw. Potsdam sinkt die Inzidenz sogar unter 10, da können noch mehr Restriktionen fallen. „Die Potsdamer Landesregierung plant das Ende der Testpflicht in Schulen, Kinos, Kneipen, beim Sport. Überall, wo die Inzidenz unter 10 liegt. Auch „sexuelle Dienstleistungen“ sollen wieder erlaubt werden – aber nur zu zweit!“ (BZ)

Verboten bleiben allerdings „Prostitutionsveranstaltungen“. Das sind laut Gesetz „für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.“ Swingerpartys beispielsweise.

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