Bahnbrechende Entscheidung: Ein Gericht hat die Maskenpflicht aufgehoben.
Maskenpflicht gekippt!

Bahnbrechende Entscheidung: Ein Gericht hat die Maskenpflicht aufgehoben.
Die Richter gaben einem Eilantrag nach. Der Beschluss wurde am Freitag veröffentlicht. „Zwar diene die Maskenpflicht einem legitimen Zweck. Insbesondere die Tatsache, dass sie allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10 bis 18 Uhr gelte, entspreche aber nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, entschieden die Richter“, laut „Bild“
Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren wurde deutlich gemacht, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es in der Begründung. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht (FFP2- und OP-Masken) für Jogger an Alster, Elbe und im beliebten Jenischpark aufgehoben.
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