Es kann der Chat in einer WhatsApp- oder Facebook-Gruppe sein oder der virtuelle Mitspieler bei Online-Spielen. Und es kann jedes Kind treffen. Auch Ihr Kind. Plötzlich verlangt jemand Nacktbilder, teils sogar Nahaufnahmen des Intimbereichs von dem Mädchen oder Jungen.
Missbrauch von Kindern im Internet-Chat
Es kann der Chat in einer WhatsApp- oder Facebook-Gruppe sein oder der virtuelle Mitspieler bei Online-Spielen. Und es kann jedes Kind treffen. Auch Ihr Kind. Plötzlich verlangt jemand Nacktbilder, teils sogar Nahaufnahmen des Intimbereichs von dem Mädchen oder Jungen.
In einem aktuellen Fall wurde eine erst Neunjährige zum Opfer. Die Kinder machen oft die geforderten Aufnahmen, verschicken sie an einzelne Personen oder stellen sie in Gruppen ein. Manchmal, weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen, manchmal aber auch aus Unwissenheit darüber, dass das eben nicht okay ist.
Etwa 35 solcher Fälle hat es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg (Landkreise MSE, VR und VG) in diesem Jahr bereits gegeben. Das ist nur das Hellfeld. Die Dunkelziffer wird viel höher geschätzt.
Da es in unserem Bereich jüngst wieder zu dieser Form des sexuellen Missbrauchs eines Kindes per Chat gekommen ist, möchten wir für dieses Thema sensibilisieren und insbesondere an Eltern appellieren: Sprechen Sie mit Ihrem Nachwuchs über diese Form des Missbrauchs. Auch Kinder im Grundschulalter sollten offen darüber aufgeklärt werden, dass es Menschen gibt, die Aufnahmen fordern und diese womöglich kinderpornografisch nutzen. In Familien aber auch in Schulen sollte diese Form des Missbrauchs kein Tabuthema sein. Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen zu fordern, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
In der Regel stoßen Eltern auf solche Aufnahmen oder Videos, weil sie diese zufällig auf den Handys der Kinder entdecken oder auch, weil sie bewusst die Handys kontrollieren. Zu genau dieser Kontrolle raten wir Eltern – gerade bei noch jungen Kindern. Und Eltern sollten ihre Kinder nicht nur aufklären und die Handys regelmäßig kontrollieren, sondern auch bestimmte Apps oder Zugänge von vornherein sperren. Und: Damit das Kind in den ersten Schuljahren jederzeit für die Eltern von unterwegs erreichbar ist, reicht auch ein ganz simples Handy aus.
Auf www.polizei-beratung.de finden sich unter dem Stichwort “Gefahren im Internet” viele Tipps für Eltern und Kinder.
Wer Bilder oder Videos auf den Handys seiner Kinder entdeckt oder es “gebeichtet” bekommt, wendet sich bitte an die Polizei unter 0395/55822224, die Internetwache der Landespolizei MV unter www.polizei.mvnet.de oder an jede andere Polizeidienststelle.
Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg