Im April 2026 kam es zu einem Konflikt zwischen dem Schlagerstar Heino und dem AfD-Kreisverband Uckermark, der nun mit einer Einigung endete. Heino, der 87-jährige Sänger, erhält eine Schadenersatzzahlung von 7500 Euro, nachdem die AfD in ihrer Wahlwerbung ohne seine Zustimmung mit seinem Namen geworben hatte.
Muss die AfD Heino für unrechtmäßige Wahlwerbung bezahlen?

Im April 2026 kam es zu einem Konflikt zwischen dem Schlagerstar Heino und dem AfD-Kreisverband Uckermark, der nun mit einer Einigung endete. Heino, der 87-jährige Sänger, erhält eine Schadenersatzzahlung von 7500 Euro, nachdem die AfD in ihrer Wahlwerbung ohne seine Zustimmung mit seinem Namen geworben hatte.
Ursprung des Streits
Der Auslöser für die Auseinandersetzung war die Landratswahl in der Uckermark. Der AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in sozialen Netzwerken mit Heinos Namen für seine Kandidatur geworben und dabei den Satz formuliert: “Am Sonntag würde Heino Felix wählen.” Diese Formulierung war eine Anspielung auf Heinos bekannten Hit “Blau blüht der Enzian” und umschrieb gleichzeitig die Parteifarbe der AfD. Heino fühlte sich durch diese unautorisierte Verwendung seines Namens geschädigt und forderte ursprünglich 30.000 Euro als Entschädigung.
Rechtsstreit und Einigung
Der Konflikt wurde vor dem Landgericht Innsbruck in Österreich verhandelt, nachdem Heino zuvor bereits vor dem Landgericht Neuruppin gegen die Wahlwerbung vorgegangen war. In diesem Verfahren wurde der AfD-Kreisverband dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um die beanstandete Werbung zu untersagen. Da Heino in Österreich lebt, suchte er anschließend dort rechtliche Schritte. Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, was den Rechtsstreit beendete.
Reaktionen auf die Einigung
Heinos Manager, Helmut Werner, bestätigte die Einigung und äußerte:
„Damit ist die Sache für uns erledigt.“
Der AfD-Politiker Teichner entschuldigte sich mittlerweile für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Für Heino und sein Management ist die Angelegenheit nun abgeschlossen.
Die „Märkische Oderzeitung“ berichtete zuerst über diese Einigung.
Quellen: Bild
Bildquelle: Usien via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
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