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Nackt im Garten oder auf dem Balkon: Was ist verboten?

Bei den aktuellen Temperaturen trägt man am liebsten möglichst wenig Kleidung. Doch wer sich im eigenen Garten oder auf dem Balkon nackt aufhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro rechnen.

Foto: depositphotos

Bei den aktuellen Temperaturen trägt man am liebsten möglichst wenig Kleidung. Doch wer sich im eigenen Garten oder auf dem Balkon nackt aufhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro rechnen.

Wie ein Jurist berichtet, ist das nackte Sonnenbad im eigenen Garten und auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Wenn es heiß wird, darf man also in der Regel die Hüllen fallen lassen. Ganz so eindeutig ist die Rechtslage aber nicht, denn Nachbarn müssen das nackte Sonnenbad nicht immer akzeptieren. Im Einzelfall kann das Oben-ohne-Sonnenbad also ungewünschte Konsequenzen haben.

Eine Straftat stellt ein nacktes Sonnenbad jedoch niemals dar. Wenn, dann würde es sich im Einzelfall um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die entsprechend mit einem Bußgeld bestraft wird. Entscheidend ist dabei die Lage des Balkons oder Gartens. Sind Garten oder Balkon für andere Mieter, Nachbarn oder Passanten gut einsehbar, so könnten sich diese gestört fühlen. Von 5 bis 1000 Euro kann das Verhalten bestraft werden.

„In diesem Fall liegt dann beim nackten Sonnenbad doch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit vor“, heißt es dazu beim „Express“.

Unter Umständen riskieren nackte Sonnenanbeter sogar eine Kündigung, wenn sie mit ihrer Oben-ohne-Session gegen die bestehende Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden gestört wird.

Quelle: Anwaltauskunft/ news.de

nf24