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Neue Einigung zwischen Deutschland und Frankreich: Lockerungen beim Verbot von Verbrennern

Deutschland und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Position zur Zukunft der europäischen Autoindustrie verständigt. Das am Freitag vorgestellte Paket zielt auf flexiblere Regeln für die Zeit ab 2035. Damit könnten auch dann noch neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der Europäischen Union zugelassen werden.

Details mit den Scheinwerfern von Elektroautos des französischen Autoherstellers Renault.
Depositphotos / Mircea Moira

Deutschland und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Position zur Zukunft der europäischen Autoindustrie verständigt. Das am Freitag vorgestellte Paket zielt auf flexiblere Regeln für die Zeit ab 2035. Damit könnten auch dann noch neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der Europäischen Union zugelassen werden. Darüber berichten die Bundesregierung und die tagesschau.

Was Berlin und Paris erreichen wollen

Beide Regierungen verbinden ihren Vorstoß mit industriepolitischen Zielen. Die europäische Fahrzeugproduktion soll gestärkt werden, während der Ausstoß von Kohlendioxid deutlich sinken soll. Auch Investitionen in Elektrofahrzeuge und deren Herstellung in Europa gehören nach der gemeinsamen Erklärung zu den Prioritäten.

Der Kompromiss soll nach Darstellung der Regierungen den Umbau der Branche mit zusätzlicher regulatorischer Beweglichkeit verbinden. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Antriebe unter welchen Bedingungen nach 2035 noch für Neuwagen infrage kommen.

EU-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen

Eine deutsch-französische Verständigung ändert die europäischen Regeln nicht automatisch. Weitere EU-Mitgliedstaaten müssen sich mit dem Vorschlag befassen; auch das Europäische Parlament spielt im Gesetzgebungsverfahren eine Rolle. Die Einigung kann eine politische Mehrheit erleichtern, ersetzt diese Schritte aber nicht.

Für Autokäufer ist diese Unterscheidung entscheidend: Eine politische Ankündigung ist noch keine fertige neue Zulassungsregel. Aus dem Paket lässt sich auch keine allgemeine Verpflichtung ableiten, bereits zugelassene Fahrzeuge abzugeben.

Die Verständigung dürfte die Diskussion über Klimaziele, Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller neu prägen. Welche Fassung tatsächlich gilt, entscheidet sich erst im weiteren europäischen Verfahren.

Stand: 17. Oktober 2026; gemeinsame Erklärung vom 16. Oktober.


Quellen: bundesregierung, tagesschau

Bildquelle: Depositphotos / Mircea Moira

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

Ricardo Bohn