Diese Gesetze ändern sich im Oktober 2020. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Was sich an Kinderbonus, Zahnersatz, Corona-Tests und Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ändert, erfahren Sie ausführlich hier.
Neue Gesetze ab dem 1. Oktober 2020 – Das ändert sich alles
Diese Gesetze ändern sich im Oktober 2020. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Was sich an Kinderbonus, Zahnersatz, Corona-Tests ändert, erfahren Sie ausführlich hier.
Gesetzesänderungen zum 1. Oktober 2020 zu Zahnersatz, Kinderbonus, Coronatests
Ab dem 1. Oktober 2020 gibt es höhere Zuschüsse für Kronen, Brücken und Zahnprothesen. Darüber können sich Patienten freuen: Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten für Zahnersatz bislang die Hälfte der Kosten selbst bezahlen. Künftig übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Zahnarztrechnung. Wer sein Bonusheft lückenlos geführt hat, bei dem werden sogar bis zu 75 Prozent Kosten übernommen.
Keine Gratis-Tests mehr für jeden Rückkehrer
Ab Herbst 2020 eingeschränkt werden die Gratis-Test auf Corona eingeschränkt. Kostenlos bleiben sie nur, wer aus einem Risikoland zurückreist. “Für Einreisende aus Risikogebieten gilt vorerst weiterhin die Testpflicht sowie die Erfordernis der Quarantäne bis zum negativen Testergebnis”, erläutert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
“Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen. Mit Blick auf Herbst und Winter konzentrieren wir die Tests jetzt wieder stärker aufs Inland”, sagte Jens Spahn
Testzentren an Autobahnen und Hauptbahnhöfen machen nach dem Ende der Ferienzeit dicht. Nur auf Flughäfen in Deutschland soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich nach einer Rückkehr nach Deutschland auf das Corona-Virus testen zu lassen.
Bei welchen Ländern ein Risiko besteht, bereist zu werden oder vor denen sogar gewarnt zu reisen, informiert die Bundesregierung regelmäßig auf der Internetseite des bundeseigenen Robert Koch-Instituts (RKI).
Quarantäne-Reglung
Statt verpflichtender Test setzen Bund und Länder bei der Rückkehr aus Risikoländern auf eine Quarantäne von 14 Tagen. Ein Test soll in der Zeit frühestens nach dem 5. Quarantäne-Tag erfolgen