Rundfunkbeitrag vergessen? Das kann ab Juni richtig teuer werden! Eine neue Regel sorgt für weniger Erinnerungen – aber deutlich härtere Konsequenzen. Sogar Beugehaft droht!
Neue Rundfunkregel ab Juni: Wer jetzt nicht zahlt, riskiert Pfändung und Haft

Zum 2. Juni 2025 greift eine gravierende Änderung beim Rundfunkbeitrag: Wer seine Zahlung bislang manuell per Überweisung getätigt hat, muss nun besonders aufpassen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verschickt ab sofort nur noch ein einziges Schreiben pro Jahr mit allen vier Zahlungsterminen. Die bisher üblichen Quartalserinnerungen fallen komplett weg.
Diese Umstellung betrifft alle Haushalte ohne Lastschriftmandat. Wer den Beitrag nicht rechtzeitig überweist, muss mit massiven Konsequenzen rechnen.
Keine Erinnerung mehr – sofortiger Festsetzungsbescheid
Wer die Zahlung verpasst, erhält ohne weitere Mahnung direkt einen Festsetzungsbescheid – inklusive eines Säumniszuschlags von mindestens acht Euro. Reagiert man innerhalb von vier Wochen nicht, wird dieser Bescheid automatisch vollstreckbar.
Dann geht es schnell: Mahnkosten, Zwangsvollstreckung, Konto- oder Lohnpfändung können die Folge sein. Der Beitragsservice begründet die Neuregelung mit der Einsparung von Verwaltungskosten – für viele Bürger jedoch erhöht sich dadurch das Risiko, ungewollt in Zahlungsverzug zu geraten.
Bußgeld, Schufa-Eintrag und Beugehaft möglich
Wer bewusst über einen längeren Zeitraum nicht zahlt, muss sogar mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Bei extremen Fällen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren – und im äußersten Fall sogar Beugehaft.
Ein bekanntes Beispiel: Der Fall Georg Thiel aus Nordrhein-Westfalen. Weil er sich 2021 weigerte zu zahlen, wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt – 181 Tage saß er in Münster in Beugehaft, nachdem er 651,30 Euro an den WDR nicht gezahlt hatte.
Auch ein negativer Schufa-Eintrag ist möglich, was die eigene Kreditwürdigkeit empfindlich schädigen kann. Zudem dürfen Behörden unter bestimmten Umständen sogar auf Sozialleistungen oder Lebensversicherungen zugreifen.
SEPA-Lastschrift empfohlen – Barzahlung kaum möglich
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Um Mahnungen und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, empfiehlt der Beitragsservice ausdrücklich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Eine Barzahlung ist zwar prinzipiell möglich, aber nur mit Termin und unter strengen Voraussetzungen – und damit für viele unpraktisch.
Fazit: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Ärger
Die Änderung mag bürokratisch klingen, hat aber ernsthafte Folgen. Wer keinen Dauerauftrag nutzt oder den Zahlungstermin versäumt, wird nicht mehr automatisch erinnert – und rutscht schneller in teure Konsequenzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte schnell handeln – bevor das Schreiben kommt, das alles ins Rollen bringt.