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Entscheidung des BGH: Martin Kind nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96

Der Bundesgerichtshof wies Kinds Klage gegen die Abberufung zurück. Damit endet ein jahrelanger Streit bei Hannover 96.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer von Hannover 96.
Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Martin Kind nicht länger Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 ist. Die Absetzung durch die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren war rechtens, so das Urteil am Dienstag in Karlsruhe.

Der BGH wies als letzte Instanz Kinds Klage gegen die Abberufung zurück. Zuvor hatte der 80-jährige Hörakustik-Unternehmer vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich dagegen geklagt. Diese Entscheidungen wurden jedoch am Dienstag vom höchsten deutschen Zivilgericht aufgehoben.

Folgen für die DFL

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Deutsche Fußball Liga (DFL). Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position.

Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 hatte er zuerst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Seitdem befürchteten viele Befürworter der Regel, dass er diese in Deutschland geltende Beschränkung für den Einfluss externer Investoren vor Gericht anfechten könnte.

Alle Gerichte, die sich mit dem Fall befasst haben, haben jedoch betont, dass es in diesem Verfahren nicht um die Gültigkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den langjährigen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96.

Dort wurde Kind 1997 zunächst zum Präsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.

dpa