Millionen von Arbeitnehmern drohen massive Lohnkürzungen.
Corona-Schock: Ohne Booster-Impfung droht Gehaltsabzug
Millionen von Arbeitnehmern drohen massive Lohnkürzungen.
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Arbeitnehmer und Selbständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, die der Bundestag im Internet veröffentlicht hat und über die die «Bild»-Zeitung zuerst berichtet hat.
Kurz-Gutachten: „Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs (…) führen.“
Der Arbeitsausfall hätte nämlich durch eine „öffentlich empfohlene“ Booster-Impfung verhindert werden können, sind die Spezialisten überzeugt. Bislang erhalten nur Ungeimpfte im selbstverschuldeten Quarantäne-Fall keinen Lohn mehr.
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<h2>Nur mit dritter Impfung gibt es weiter Lohn</h2>
Arbeitsrecht-Anwalt Arnim Buck (53, Bargteheide) bestätigt gegenüber „Bild“: „Wer sich nicht boostern lässt, riskiert für den Quarantäne-Fall, dass er keinen Lohn bekommt. Ein weiterer Schritt Richtung Impfpflicht durch die Hintertür.“
Noch hüllt sich die Bundesregierung zu diesem Thema in Schweigen. Eine mögliche Einstellung der Lohnzahlung für Ungeboosterte wird aber bislang nicht ausgeschlossen.
Auslöser für das Gutachten: Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Covid-19-Auffrischimpfung, wie die Parlamentsexpertinnen und -experten erläutern. Allerdings kommt es laut ihrer «Kurzinformation» noch auf die Länder an: Erst sofern die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der Impfkommission eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischimpfung aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
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<h2>Eigentlich besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung</h2>
Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Personen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist, einen Entschädigungsanspruch in Geld.
Die Bundestagsdienste weisen darauf hin, dass die Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Auffrisch- oder Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung für den Verdienstausfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.
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<h2>Reaktion der Opposition</h2>
Der Vize-Chef der CDU-Arbeitnehmer, Dennis Radtke (42), gegenüber dem Blatt: „Wer so etwas machen will, muss sicherstellen, dass sich jeder schnell boostern lassen kann. Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmer am Ende für das schlechte Corona-Management der Bundesregierung bezahlen.“
CDU-Sozialexperte Marc Biadacz (42): „Olaf Scholz, Hubertus Heil und Karl Lauterbach müssen schnell Klarheit für die geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen.“
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Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Thorsten Frei (48), fordert die ein- und zweimal Geimpften auf: „Um die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten, sollte der Arbeitnehmer einen möglichst hohen eigenen Schutz anstreben.“ Dazu zähle auch die Booster-Impfung. „Wer auf diesen Schutz ausdrücklich verzichtet, sollte auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.“
Quelle: Bild
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