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Pädophiler Priester hat wieder Kinder missbraucht! Trotz Zwangsversetzung

Ein pädophiler Priester sorgte bereits vor zehn Jahren im Ruhrgebiet für Aufregung. Doch auch selbst nach seiner Versetzung missbrauchte der inzwischen 72-Jährige weiter Minderjährige.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Ein pädophiler Priester sorgte bereits vor zehn Jahren im Ruhrgebiet für Aufregung. Doch auch selbst nach seiner Versetzung missbrauchte der inzwischen 72-Jährige weiter Minderjährige.

Ein mehrfach bestrafter und zwangsversetzter Priester macht weiter Schlagzeilen. Er wurde immer wieder rückfällig und nützte seine Macht aus, um Kinder zu missbrauchen. „Wie Prälat Lorenz Wolf, Kirchenrichter des Erzbistums München und Freising und Leiter des katholischen Büros in Bayern, am Dienstag bestätigte, verhängte er schon vor einigen Jahren im Rahmen eines sogenannten Verwaltungsdekrets unter anderem eine Geldstrafe von drei Monatsgehältern gegen den Mann“, berichtet news.de.

Musste lediglich Geldstrafe bezahlen

Der Verbrecher darf sich nach der Kürzung seiner Pension nicht mehr Pfarrer im Ruhestand nennen und keinerlei priesterliche Funktionen ausüben – er bleibt aber unverständlicherweise Priester. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ, Ausgabe vom 22.09.2020) hatte darüber berichtet.

Immer wieder rückfällig

Der Fall zeigt, dass insbesondere die katholische Kirche unfähig oder Willens ist, Missbrauch zu unterbinden und streng zu verfolgen. Vieles wird immer noch unter den Teppich gekehrt und die Opfer alleingelassen. Nachdem der Priester schon im Ruhrgebiet sich an Kindern vergangen hatte, wurde er von Essen nach Bayern versetzt. Dort arbeitete der Mann in Grafing bei München wieder als Seelsorger – und missbrauchte als Kaplan erneut Kinder. Für die abscheulichen Taten wurde er vom Amtsgericht Ebersberg lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Und selbst nach der Verurteilung wurde er erneut in der Seelsorge eingesetzt – dieses Mal in Garching/Alz östlich von München.

Die Beurteilung der Aktenlage gebe nicht mehr her als die im Verwaltungsdekret formulierte Strafe, sagte Prälat Wolf der Deutschen Presse-Agentur. Dass der Fall nicht durch die kirchliche Strafgerichtsbarkeit aufgearbeitet wurde, sei eine Anordnung aus Rom gewesen. „Verwaltungsdekret heißt Beurteilung auf Aktenlage und die Akten waren unvollständig“, sagte Wolf. „Ich durfte nicht ermitteln oder jemanden befragen.“

nf24