Boris Becker gewinnt seinen seit Jahren dauernden Rechtsstreit gegen Oliver Pocher endgültig. Was das Urteil für beide bedeutet.
Pocher scheitert mit Beschwerde – Becker setzt sich durch
Der ehemalige Tennisstar Boris Becker (57) hat erfolgreich seine Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher durchgesetzt. Ein Sprecher des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigte, dass das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig ist.
Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker hatte im November 2023 vom Karlsruher Oberlandesgericht im Streit um Bilder der RTL-Sendung «Pocher – gefährlich ehrlich» Recht bekommen.
Gemäß dem vorherigen Urteil durfte Pocher (47) die umstrittenen Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr verbreiten. Ebenso musste er die entsprechenden Filmausschnitte löschen, sofern sie auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht waren.
Pocher wollte sich beim BGH wehren
Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil damals keine Revision zum BGH zugelassen. Pocher wollte dagegen vor dem BGH vorgehen – seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde jedoch nun zurückgewiesen, wie der Sprecher auf Anfrage bestätigte. (Rechtssache VI ZR 393/23)
Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad erklärte, dass der Rechtsweg in dieser Angelegenheit nun vollständig ausgeschöpft sei. «Die Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, hat sich letztendlich bestätigt.» Weder Becker noch Pocher waren damals vor Gericht erschienen. Pochers Anwältin, die ihn bisher in dieser Sache vertreten hatte, war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Unter dem Slogan «Make Boris rich again» wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz war zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam – aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.