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Polizist stiehlt 180 kg Cheddar-Käse und verliert Job

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Polizist stiehlt Käse während Einsatz und schadet dem Ansehen der Polizei.

Cheddar statt Job: Der Polizist gab an, den Käse vor der Vernichtung schützen zu wollen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Ein Polizist hat etwa 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten Lastwagen gestohlen und infolgedessen seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung des Mannes abgelehnt und somit die Entscheidung bestätigt.

Käse im Wert von 554 Euro geklaut

Es wurde berichtet, dass der Polizist bei der Autobahnpolizei tätig war und bei einem Einsatz die Unfallstelle sichern sollte. Er fuhr mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten Lkw-Containers und bat den Mitarbeiter einer Bergungsfirma, ihm mehrere Käsepakete zu übergeben. Insgesamt hat er neun Käsepakete zu je 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro gestohlen.

«Einen Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle», hieß es in der Mitteilung. Es sei davon auszugehen, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Verwandten behalten habe. In der Berufung habe der Beamte angegeben, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse.

«Der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet»

Das sah das Gericht anders: Der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. «Mit diesem Verhalten habe der Beklagte dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet», teilte es mit. Es komme dabei auch nicht darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.

Der Polizist wurde zuvor in einem Strafverfahren in einem minderschweren Fall verwarnt. Das Gericht drohte mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Nach Abschluss des Strafverfahrens wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entlassen wird. Der Polizist legte Berufung ein, jedoch ohne Erfolg.

dpa