Nach einem Vorfall während einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg werden zwei Polizistinnen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ihr Verhalten während eines Schusswechsels wird als inakzeptabel eingestuft, was zu einer weitreichenden Disziplinarmaßnahme führt.
Polizistinnen in Gevelsberg: Disziplinarverfahren und Verlust des Beamtenstatus

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Konsequenzen für zwei Polizistinnen nach Vorfall in Gevelsberg
Ein Vorfall im Ruhrgebiet, der im Mai 2020 stattfand, hat nun gravierende Auswirkungen auf die Karrieren zweier Polizistinnen. Diese waren während einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg unbemerkt in eine Situation geraten, die in einem Schusswechsel mündete. In dieser angespannten Lage zeigten die Frauen ein Verhalten, das als unkollegial angesehen wurde, was schließlich zu ihrer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führte.
Das Verwaltungsgericht Münster entschied, dass die Polizistinnen aufgrund eines Dienstvergehens aus ihrem Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden. Der Dienstherr hatte zuvor eine Disziplinarklage gegen sie eingereicht, die nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung positiv beschieden wurde. Diese Entscheidung stellt die schwerste mögliche Disziplinarstrafe dar.
Bereits im Herbst 2022 waren die beiden Frauen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Dienst verurteilt worden. Zunächst war eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt worden, die im Berufungsverfahren durch das Landgericht Hagen auf vier Monate Haft auf Bewährung reduziert wurde.
Der Vorfall ereignete sich, als ein Autofahrer während der Verkehrskontrolle plötzlich eine Waffe zog und auf die Polizeibeamten schoss. In der Folge fielen innerhalb von Sekunden 21 Schüsse. Anstatt ihren Kollegen beizustehen, flüchteten die beiden Polizistinnen, die damals 32 und 37 Jahre alt waren, in ein vorbeifahrendes Auto und gaben keine Warnschüsse ab, während sie die Leitstelle erst verspätet informierten.
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster stellte fest, dass das Verhalten der Polizistinnen nicht akzeptabel war und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt sei. Gegen dieses Urteil kann jedoch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Der Fall hat bundesweit für Diskussionen gesorgt und wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung und zum Verhalten von Beamten in Krisensituationen auf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die berufliche Zukunft der beiden Frauen haben und verdeutlicht die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten im Polizeidienst.
Beginn des Berufungsverfahrens im Fall des ertrunkenen Mädchens am Mittwoch
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Quellen: n-tv, WDR
Bildquelle: Martin Kraft via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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