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Prozess in Köln: 76-Jährige wegen tödlicher Messerattacke auf Ehemann angeklagt

Eine 76-jährige Frau steht vor dem Kölner Landgericht, weil sie ihren demenzkranken Ehemann im Streit erstochen haben soll. Sie bezeichnet den Vorfall als tragischen Unfall, während die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsdelikt ausgeht.

Landgericht Köln: Seniorin soll demenzkranken Ehemann erstochen haben
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Eine 76-jährige Frau steht vor dem Kölner Landgericht, da sie beschuldigt wird, ihren demenzkranken Ehemann im Alter von 83 Jahren in einem Streit mit einem Messer getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass die Angeklagte für den Tod ihres Mannes verantwortlich ist. Im Gegensatz dazu beschreibt die Frau den Vorfall als tragischen Unfall, bei dem sie lediglich versucht habe, ihren Ehemann zu stützen.

Die Anklage geht davon aus, dass das gemeinsame Leben des Paares in den letzten Jahren stark von der Demenzerkrankung des Mannes geprägt war. Es habe häufig zu Streitigkeiten zwischen den beiden gekommen, wobei die Angeklagte sich laut und aggressiv verhalten habe, während ihr Ehemann überwiegend passiv blieb.

Details zum Vorfall und zur Verteidigung

Am Tag des Vorfalls kam es erneut zu einem Streit, in dessen Verlauf die Angeklagte laut Zeugenangaben zweimal den Satz „Ich stech’ Dich gleich ab!“ rief. Anschließend soll sie einen scharfen Gegenstand ergriffen und ihrem Ehemann in die Brust gestochen haben. Unmittelbar nach der Tat alarmierte die Frau den Rettungsdienst, jedoch verstarb der Mann trotz Reanimationsversuchen noch am Tatort.

Über ihren Verteidiger ließ die Angeklagte mitteilen, dass sie für den Tod ihres Mannes verantwortlich sei, den sie 46 Jahre lang geheiratet hatte. Sie betonte jedoch, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe. Laut ihrer Aussage habe sie in der Küche Essen zubereitet und dabei etwas geschnitten, als ihr Ehemann ohne Unterstützung aufgestanden sei. Aus Sorge um seinen Sturz habe sie versucht, ihn zu halten, während sie das Messer in der Hand hielt.

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Untersuchungshaft und gesundheitliche Einschränkungen

Die Verteidigung erklärte weiter, dass das Messer während des Haltens in den Körper des Mannes eingedrungen sei. Später habe die Angeklagte an der Messerspitze Blut gesehen und es weggewischt, wofür sie jedoch keine Erklärung mehr abgeben könne.

Der Prozess ist auf drei weitere Verhandlungstage angesetzt, und ein Urteil wird Anfang Juli erwartet. Die Angeklagte befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft und leidet unter gesundheitlichen Einschränkungen, die auf einen Herzinfarkt und eine überstandene Krebserkrankung zurückzuführen sind.

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Quellen: t-online, Bild

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler