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Prozess wegen Nazi-Spruchs gegen Höcke geht weiter

Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich weiter wegen einer Nazi-Parole verantworten. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant. Jetzt steht Tag drei an. Offen ist, ob nun ein Urteil fällt.

Höcke steht wegen einer Nazi-Parole vor Gericht
Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Das Landgericht Halle führt den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Der zusätzliche Verhandlungstag wurde anberaumt, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Die Entscheidungen des Gerichts werden bestimmen, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gefällt werden können. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage für den Prozess geplant.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Er wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. 

Höcke bestreitet, dass er das Publikum aufgefordert hat und betont seine Unschuld. Der 52-Jährige hatte auch erklärt, dass er die Verwendung der Losung nicht als strafbar ansieht. Seine Verteidiger forderten, einen Historiker zur Bedeutung und Verbreitung des Spruchs anzuhören – sie halten die Parole für nicht entscheidend bei der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen. Höckes Anwälte verlangten auch, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu identifizieren und anzuhören. Dadurch könne bewiesen werden, dass sie sich nicht von Höcke aufgefordert fühlten, die Losung zu vervollständigen.

Es ist der zweite Strafprozess von Höcke am Landgericht Halle. Am 14. Mai wurde der 52-Jährige wegen derselben Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Er hatte den Spruch 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg, Sachsen-Anhalt, verwendet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision eingelegt hat. Der Tatvorwurf lautet sowohl damals als auch jetzt auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Der ehemalige Geschichtslehrer wird als AfD-Spitzenkandidat bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September antreten. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

dpa