Die UEFA verhängt Sanktionen gegen die Bundesligisten nach Fehlverhalten ihrer Fans in der Champions League.
FC Bayern und Eintracht Frankfurt mit Fan-Ausschlüssen bestraft

Aufgrund des Fehlverhaltens ihrer Fans in der Champions League werden die deutschen Fußballvereine FC Bayern und Eintracht Frankfurt mit Fan-Ausschlüssen belegt. Gemäß einer Entscheidung des Kontroll-, Ethik- und Disziplinargremiums der UEFA müssen die Eintracht ihr nächstes internationales Auswärtsspiel ohne eigene Anhänger bestreiten. Bei den Bayern bleibt ein Teil der Südtribüne im nächsten Heimspiel gesperrt.
Der Verkauf von Tickets für Frankfurter Gästefans ist für das bevorstehende Spiel am 21. Januar 2026 gegen den aserbaidschanischen Club Qarabağ ausgeschlossen. Der Hintergrund sind die Vorfälle beim Spiel in der Königsklasse am 9. Dezember gegen den FC Barcelona (1:2). „Es wurden Gegenstände geworfen, Feuerwerkskörper gezündet und Sachbeschädigungen begangen“, teilte die UEFA mit. Die Frankfurter müssen außerdem insgesamt 38.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Dafür werden die Bayern bestraft
Die Bayern wurden wegen zweier Vorfälle zur Verantwortung gezogen. Aufgrund des Zündens von Feuerwerkskörpern beim Heimspiel gegen Sporting Lissabon (3:1) am 9. Dezember wurde entschieden: Die Blöcke 111 bis 114 im Unterrang der Südtribüne der Allianz Arena müssen im nächsten Heimspiel am 21. Januar gegen Royale Union Saint-Gilloise geschlossen bleiben. Diese Strafe war den Münchnern bereits nach ähnlichen Vorfällen in der vorherigen Saison auf Bewährung auferlegt worden – nun wurde sie vollstreckt.
Eine komplette Sperrung der Südtribüne wurde vorerst vermieden – sie wurde hier ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die UEFA den Abschnitt der Allianz Arena schließen könnte, wenn die Fans erneut auffällig werden. Zudem muss der deutsche Rekordmeister 30.000 Euro zahlen. Hinzu kommen 16.000 Euro, da öffentliche Durchgänge blockiert waren.
Im zweiten Fall, bei dem es um das Auswärtsspiel der Bayern beim FC Arsenal (1:3) vom 26. November geht, waren die Anklagen: Werfen von Gegenständen, Störung der öffentlichen Ordnung, Verbreitung von für eine Sportveranstaltung ungeeigneten Botschaften (unerlaubte Banner). Der Verein muss insgesamt 70.000 Euro Geldstrafe zahlen.








