Der Verbraucheranwalt Arndt Kempgens äußert rechtliche Bedenken gegen diese Praxis.
Rechtsstreit um Parkgebühren: Kundin erhält Strafe für doppelte Nutzung eines Edeka-Parkplatzes

Ein bemerkenswerter Vorfall hat für Aufsehen gesorgt: Eine Kundin parkte an einem Tag zwei Mal beim Edeka-Markt in Mittenwald, Bayern. Während des ersten Besuchs verbrachte sie 57 Minuten auf dem Parkplatz, beim zweiten Mal waren es 55 Minuten. Trotz der Einhaltung der maximalen Parkdauer von 90 Minuten pro Tag wurde der Kundin eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro auferlegt. Dies geschah, weil die beiden Parkvorgänge innerhalb von 24 Stunden zusammengezählt wurden.
Rechtliche Fragestellungen zur Regelung
Der Verbraucheranwalt Arndt Kempgens äußert rechtliche Bedenken gegen diese Praxis. Er betont, dass die meisten Kunden annehmen, ein neuer Parkvorgang beginne, sobald das Fahrzeug den Parkplatz verlässt. Kempgens bezeichnet die Regelung als überraschend und möglicherweise rechtswidrig, da sie den meisten Autofahrern nicht klar ist.
Standpunkt des Parkplatzanbieters
Der Betreiber des Parkplatzes, Parkdepot aus München, wies die Vorwürfe entschieden zurück. Nach Angaben des Unternehmens gilt das Tageskontingent nicht auf allen Parkplätzen, wird jedoch zunehmend auf mehreren Flächen implementiert. Der Betreiber argumentiert, dass diese Regelung dafür sorgt, dass die Stellplätze für die Kunden zugänglich bleiben und nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden. Da ein Einkauf im Durchschnitt etwa 30 Minuten in Anspruch nehme, seien die 90 Minuten für mehrere Einkäufe ausreichend.
Klarheit der Beschilderung
Eine Sprecherin von Parkdepot betont, dass die Begrenzung der Höchstparkdauer auf 90 Minuten sowie der Hinweis auf die Zusammenrechnung der Parkvorgänge deutlich auf den Schildern in Mittenwald angegeben seien, sogar in gelber Schrift hervorgehoben. Dennoch hinterfragt Kempgens, ob diese Informationen für einfahrende Autofahrer ausreichend erkennbar sind.
Probleme bei Kameraüberwachung
Ein weiteres Problem bei Parkplätzen mit Kameraüberwachung besteht darin, dass auch Autofahrer erfasst werden, die nicht tatsächlich parken. Die Kameras registrieren Fahrzeuge beim Ein- und Ausfahren, was bedeutet, dass auch Fahrzeuge, die lediglich über den Parkplatz fahren oder dort wenden, erfasst werden. In solchen Fällen ist entscheidend, dass ein Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Fahrer zustande kommt, was bei bloßem Durchfahren nicht der Fall ist.
Ratschläge für betroffene Autofahrer
Autofahrer, die eine solche Forderung erhalten, obwohl sie nicht geparkt haben, sollten diese nicht einfach begleichen. Es empfiehlt sich, die Forderung schriftlich anzufechten und den Betreiber aufzufordern, die angebliche Parkdauer sowie die Kameraaufnahmen nachvollziehbar darzulegen. Zudem sollten eigene Beweise, wie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen, gesichert werden. Bei einem tatsächlichen Einkauf ist es wichtig, den Kassenbon aufzubewahren und die Beschilderung vor Ort zu fotografieren.
Quellen: Bild, Merkur
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








