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Reform des Baugesetzbuchs: Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot

Um der Wohnungsnot entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs. Ziel ist es, den Bauprozess zu beschleunigen und die Kosten zu senken, während gleichzeitig die kommunale Planungshoheit respektiert bleibt.

Baugesetzbuch-Reform: Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland
Foto von Markus Spiske auf Unsplash

Die Bundesregierung plant, den Wohnungsbau in Deutschland durch eine Reform des Baugesetzbuchs zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Im vergangenen Jahr wurden lediglich etwas über 200.000 Wohnungen errichtet, was den niedrigsten Wert seit einem Jahrzehnt darstellt. Diese Entwicklung wird von der Bundespolitik und verschiedenen Verbänden als unzureichend erachtet. In Deutschland ist das Bauen föderal geregelt, wobei der Bund den rechtlichen Rahmen vorgibt, während die Länder und Kommunen für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind.

Um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern, hat die Bundesregierung nun Änderungen am Baugesetzbuch initiiert. Diese sollen grundlegende Aspekte des Bauens betreffen, während weitere Anpassungen bei Baustandards und Finanzierungsmöglichkeiten in Aussicht stehen.

Krise am Wohnungsmarkt: Das bringt das „Baugesetzbuch-Upgrade“

Bereits die vorherige Ampelregierung hatte angestrebt, das Baugesetzbuch mit einem sogenannten „Bauturbo“ zu reformieren. Aufgrund des Endes der Koalition kam es jedoch nicht zu dieser Reform. Im Oktober 2025 verabschiedete die schwarz-rote Bundesregierung den „Bauturbo“ als zeitlich befristete Maßnahme von fünf Jahren, um Raum für umfassendere Änderungen am Baugesetzbuch zu schaffen.

Die Novelle, die von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) Ende Mai 2026 im Kabinett vorgestellt wurde, wird als „Baugesetzbuch-Upgrade“ bezeichnet. Ziel ist es, Entscheidungen im Bauwesen schneller zu treffen. Der Bundestag muss dieser Novelle noch zustimmen. Angesichts des Wohnungsmangels wird der Wohnungsbau als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, was rechtliche Konsequenzen hat. Dadurch können Städte und Gemeinden den Wohnungsbau und die Nachverdichtung in Innenstädten priorisieren, wenn neue Wohnungen dringend benötigt werden.

In diesem Zusammenhang werden andere Interessen, wie der Denkmal- oder Umweltschutz, weniger stark gewichtet. Das überarbeitete Baugesetzbuch sieht vor, Umweltprüfungen zu vereinfachen. So soll die strategische Umweltplanung häufiger zur Anwendung kommen, ohne dass eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Zudem wird die Bürgerbeteiligung in der Planungsphase gestrafft, möglicherweise durch digitale und einstufige Verfahren. Auch die Möglichkeiten für serielles Bauen und die Digitalisierung der Bauplanung sollen verbessert werden.

Vorkaufsrechte und Milieuschutz

Das neue Baurecht ermöglicht es Städten und Gemeinden, einfacher Vorkaufsrechte zu erlangen, um den Milieuschutz in Stadtvierteln zu gewährleisten und zu verhindern, dass Immobilien in die Hände der organisierten Kriminalität gelangen oder sogenannte Schrottimmobilien erworben werden. In Ausnahmefällen sollen die Gemeinden sogar die Möglichkeit zur Enteignung von Eigentümern erhalten.

Der Deutsche Mieterbund hat den Kabinettsbeschluss positiv aufgenommen. Besonders die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wird als wesentlicher Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten angesehen.

Immobilienverband äußert Bedenken

Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, betont die Wichtigkeit der Gesetzesänderung, weist jedoch darauf hin, dass die kommunale Planungshoheit bestehen bleibt. „In jeder Gemeinde und Stadt in Deutschland entscheidet der Gemeinderat, ob und wie viel Baurecht geschaffen wird. Der Bund hat darauf keinen Einfluss. Die Umsetzung erfolgt vor Ort, und der Wille zum Bauen ist nicht immer gegeben. In vielen Kommunen gibt es eine gewisse Zurückhaltung“, so Salewski.

Günstiger Bauen durch weniger Vorschriften

Obwohl nicht alle Akteure im Bausektor an einem Strang ziehen, haben einige Bundesländer sowie die Stadtstaaten Bremen und Hamburg bereits Maßnahmen ergriffen, um das Bauen kostengünstiger zu gestalten und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. In Bayern beispielsweise gibt es Pilotprojekte zum sogenannten Gebäudetyp E, der von der Bayerischen Architektenkammer entwickelt wurde. Das „E“ steht dabei auch für „einfach“ und soll den Bau nach vereinfachten Standards ermöglichen, indem bestimmte Vorgaben und Normen nicht eingehalten werden müssen, wie etwa die Anzahl der Steckdosen oder die Mindesttemperatur im Badezimmer.

In Hamburg wurde der „Hamburg Standard“ entwickelt, der in Zusammenarbeit zwischen Senat, Immobilienwirtschaft und Planungspraxis entstanden ist. Laut Senat sollen die Kosten im geförderten Wohnungsbau um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Schleswig-Holstein hat bereits seit 2024 den „Regelstandard Erleichtertes Bauen“ in der sozialen Wohnraumförderung eingeführt, der ebenfalls eine Kostensenkung von bis zu 30 Prozent verspricht.

Die Bundesregierung plant zudem, mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz diese Bauweise rechtlich abzusichern. Darüber hinaus sollen bessere Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Finanzminister Klingbeil beabsichtigt, eine „Bundesgesellschaft für bezahlbaren Wohnungsbau“ zu gründen, die Wohnungsbauprojekte entwickeln, ausschreiben und kostengünstige Kredite bereitstellen soll.


Quellen: deutschlandfunk

Bildquelle: Foto von Markus Spiske auf Unsplash

Ronny Winkler