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Rentner verstößt gegen Corona-Auflagen: 25.000 Euro Strafe möglich

Der 77-jährige Rentner Horst G. aus Göttingen soll für seinen Quarantäne-Verstoß 4000 Euro Bußgeld zahlen. Am Mittwoch wurde er wegen des Verstoßes gegen die Corona-Auflagen vom Amtsgericht verurteilt.

Foto: depositphotos

Der 77-jährige Rentner Horst G. aus Göttingen soll für seinen Quarantäne-Verstoß 4000 Euro Bußgeld zahlen. Am Mittwoch wurde er wegen des Verstoßes gegen die Corona-Auflagen vom Amtsgericht verurteilt.

Nach der Massen-Infektion Ende Mai in Göttingen wurde unter anderem das Iduna-Hochhauszentrum (mit 700 Bewohnern) unter Quarantäne gestellt. Der Mieter Horst G.  ignorierte die Ausgangsperre und ging trotz Corona-Erkrankung zweimal einkaufen! Weitere Bewohner meldeten ihn.

Der alleinstehende Senior erhält eine Rente in Höhe von 1100 Euro pro Monat und will die Strafe nicht akzeptieren. Seine Corona-Infektion habe er mit milden Symptomen überstanden, doch sei sein Geschmacks- und Geruchssinn zeitweise beeinträchtigt gewesen. Der 77-Jährige will nun gegen den Bußgeldbescheid der Stadt vorgehen und vor dem Amtsgericht Einspruch einlegen.

Mitte April fuhr er mit drei Jugendlichen (14, 16, 19) aus dem Hochhaus  zum Einkaufen. Während der Rentner seine Besorgungen erledigte, war ein Supermarkt-Mitarbeiter auf den Wagen aufmerksam geworden: Ein Jugendlicher ohne Fahrerlaubnis hatte den Fiat gestartet und rangierte mit dem Auto auf dem Parkplatz. Der Angestellte rief die Polizei.

Die Beamten stellten fest, dass das Trio nicht zum Haushalt des Rentners gehörte und alle Personen im Wagen nicht den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten hatten. Die Stadt setzte ein Bußgeld von 200 Euro fest (maximal 25.000 Euro möglich).

Im Prozess bestritt Horst G. den Verstoß nicht und zeigte sich einsichtig. Er fügte aber hinzu, dass sich die Jugendlichen fast täglich bei ihm aufhielten. Der Rentner bat um eine Reduzierung der Geldbuße.

Der Richter halbierte die Strafe und bot dem 77-Jährigen die Möglichkeit, den Betrag in Raten abzuzahlen. Der Rentner akzeptierte das Urteil, die Entscheidung ist rechtskräftig.

nf24