Der Sächsische Landtag stellt für 2027/28 finanzielle Mittel zur Unterstützung sächsischer Naturschutzstationen bereit. Interessierte Einrichtungen müssen bis zum 7. August 2026 eine Interessensbekundung beim Umweltamt Dresden einreichen.
Sächsische Naturschutzstationen erhalten neue finanzielle Impulse

Finanzielle Unterstützung für Naturschutzstationen in Sachsen
Der Sächsische Landtag hat beschlossen, für die Jahre 2027 und 2028 erneut finanzielle Mittel bereitzustellen, um sächsische Naturschutzstationen zu fördern. Zudem wird die Koordination des Programms „Junge Naturwächter“ unterstützt. Einrichtungen, die Interesse an dieser Förderung haben, können sich an das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden wenden, um das erforderliche Formblatt für eine Interessensbekundung zu erhalten.
Der Bewerbungsschluss für die Interessensbekundungen ist auf Freitag, den 7. August 2026, festgelegt. Um sich für die Förderung zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört der Standort in der Landeshauptstadt Dresden, die Verfügbarkeit von eigenem Personal sowie die Durchführung von Tätigkeiten im praktischen Naturschutz und in der Umweltbildung. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Dresden erforderlich.
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Quellen: dresden
Bildquelle: Depositphotos








