Eine Identitätsfeststellung nach einer Schwarzfahrt eskalierte gestern Abend (14. September) im Essener Hauptbahnhof. Ein 19-jähriger Essener hatte sich auf einer Zugtoilette eingeschlossen.
Schwarzfahrer leistet Widerstand gegen Bundespolizisten und verschanzt sich in Essen Hbf
Eine Identitätsfeststellung nach einer Schwarzfahrt eskalierte gestern Abend (14. September) im Essener Hauptbahnhof. Ein 19-jähriger Essener hatte sich auf einer Zugtoilette eingeschlossen. Gegen seine Mitnahme zur Bundespolizeiwache sperrt er sich. Zudem versuchte sein Begleiter, ihn zu befreien.
Gegen 21:30 Uhr wurden Einsatzkräfte zu einer Personalienfeststellung am RE 11 gerufen. Dort sollte sich ein Mann auf der Zugtoilette eingeschlossen haben, mutmaßlich umso der Fahrausweiskontrolle zu entgehen. Noch vor dem Eintreffen des Zuges im Essener Hauptbahnhof hatte ein Bahnmitarbeiter die Zugtoilette geöffnet.
Darüber echauffierte sich der Mann, bei dem es sich um einen 19-jährigen Essener handelte, dermaßen, dass eine normale Kommunikation mit ihm nicht möglich war. Da der Mann sich zudem gegenüber den Bundespolizisten aggressiv verhielt, sollte er zur Sachverhaltsklärung zur nahe gelegenen Wache gebracht werden. Auf dem Weg dorthin leistete er erheblich Widerstand, sodass er überwältigt und gefesselt wurde. Während dieser Maßnahmen versuchte der Begleiter des Esseners, ein 20-jähriger Mann aus Mülheim an der Ruhr, die Festnahme zu verhindern und den Essener zu befreien.
Dies konnte verhindert werden. Woraufhin der Mann die Festnahme mit seinem Smartphone filmte. In der Wache konnte ermittelt werden, dass der 19-Jährige zwar über einen Fahrausweis verfügte, dieser jedoch ungültig war. Nach der Identitätsfeststellung durfte er die Wache wieder verlassen.
Die Maßnahmen der Einsatzkräfte wurden durch eine BodyCam und die Videoüberwachung im Hauptbahnhof aufgezeichnet und sind ebenfalls Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung und Widerstands.
Gegen seinen wegen Drogendelikten bereits polizeibekannten Begleiter, den 20-jährigen Mülheimer, wurde ein Strafverfahren wegen Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) eingeleitet.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Bundespolizeiinspektion Dortmund