Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst – und das war’s noch nicht.
Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht
Im Prozess gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Das Gericht verurteilte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin, jedoch wurde er lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.
Boateng muss die 200.000 Euro nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Er soll jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, die sich für Kinder einsetzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro verhängt wird.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich gewechselt ist, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
«Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren», sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.