Der Stadt Köln droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro, da sie trotz ergriffener Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz nicht ausreichend auf die Beschwerden der Anwohner reagiert hat. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Verpflichtung zur effektiven Lärmreduzierung.
Stadt Köln sieht sich Zwangsgeld wegen Lärm am Brüsseler Platz gegenüber

Der Konflikt um den Brüsseler Platz im Belgischen Viertel von Köln geht in eine neue Phase. Die Stadt Köln könnte bald mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro belegt werden.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 13. Mai 2026 entschieden, dass die Stadt Köln verpflichtet ist, Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Brüsseler Platz zu ergreifen. Diese Entscheidung bestätigt ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts. Bereits am 28. September 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht die Stadt dazu angehalten, effektive Schritte zu unternehmen, um die Anwohner vor gesundheitsschädlichem Lärm in den Nachtstunden zu schützen. Trotz der Einführung eines Alkoholverbots zwischen 21 und 6 Uhr haben zwei Anwohner Klage erhoben, da sie der Meinung sind, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt.
Die Anwohner forderten beim Verwaltungsgericht, dass der Stadt ein Zwangsgeld angedroht wird, falls sie bis zum 15. Mai 2026 nicht handelt. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag stattgegeben, während die Stadt Köln eine Beschwerde einlegte, die jedoch vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde.
In der Urteilsbegründung wird festgestellt, dass die Stadt Köln ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist, auch wenn bereits einige Maßnahmen ergriffen wurden. Die Lärmmessungen aus den Monaten März und April 2026 zeigen, dass die Lärmwerte in den Nachtstunden trotz kühler Temperaturen und der vorübergehenden Schließung eines Lokals nur knapp unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung liegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei wärmerem Wetter und höherer Besucherfrequenz mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Das Gericht fordert von der Stadt ein umfassendes Konzept zur Erfassung und Bewertung der verschiedenen Lärmquellen am belebten Platz sowie zur Überprüfung der bereits umgesetzten Maßnahmen. In der Urteilsbegründung wird betont, dass ein solches Konzept bislang fehlt.
Quellen: t-online
Bildquelle: KI generiert








