Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Streit um mögliche NS-Raubkunst landet vor US-Supreme Court

1935 verkauften Kunsthändler der berühmten Welfenschatz an den preußischen Staat. Jetzt verklagen Erben Deutschland auf Rückgabe.

Foto: Depositphotos/Unsplash

1935 verkauften Kunsthändler der berühmten Welfenschatz an den preußischen Staat. Jetzt verklagen Erben Deutschland auf Rückgabe.

Der Supreme Court ist das Oberste Gericht der USA und befasst sich jetzt mit dem kontroversen Erbstreit. Doch ist das Gericht überhaupt zuständig? Die Bundesrepublik und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) bezweifeln dies und stellen einen Antrag auf Prüfung. Die Entscheidung darüber dürfte erst im kommenden Jahr fallen.

Der Welfenschatz wurde in 82-Teilen im Auftrag durch deutsch-jüdische Kunsthändler im Jahr 1935 verkauft. Seit 2015 verklagen die Erben der Kunsthändler die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Bundesrepublik auf Herausgabe der wertvollen Kunstgüter vor einem Gericht in den USA, schreibt n-tv.

Wer ist zuständig?

Das SPK hält das US-Gericht nicht für zuständig. 2014 war eine deutsche Prüfkommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sammlung kein Fall von NS-Raubkunst sei. Die Anwälte der Erben widersprechen dieser Auffassung.

Der Schatz gehörte früher dem Dom von Braunschweig und ging 1671 Besitz in den Besitz des Fürstenhauses der Welfen über. 1934 wollte Preußen mithilfe der Dresdner Bank den restlichen Teil des Schatzes kaufen. Dieser wurde in Amsterdam verwahrt. 1935 einigte man sich auf einen Kaufpreis von 4,25 Millionen Reichsmark. Die Alliierten beschlagnahmten am Kriegsende 42 Stücke in Berlin. Später wurden sie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zurückgegeben, die sie seither öffentlich ausstellt.

Foto: Symbolfoto von depositphotos

nf24