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Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung

An dem Potsdamer Treffen zur «Remigration» hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.

Simone Baum, Teilnehmerin des Potsdamer Treffens, hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Ihre Kündigung von der Stadt Köln ist unwirksam. (Archivbild)
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über «Remigration» rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen Simone Baum, eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. 

Die 64-Jährige arbeitet seit dem Jahr 2000 für die Stadt Köln und war zuletzt die zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdeamt im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Am 25. November des vergangenen Jahres nahm sie an einem Treffen in Potsdam teil, woraufhin die Stadt mehrere außerordentliche Kündigungen aussprach. Die Stadt begründete dies damit, dass Baum durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und der Diskussion von Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe.

Keine gesteigerte politische Treuepflicht

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dpa