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Telekom stellt Dienst ein

Schock Nachricht für Telekom-Kunden. Der Telekomunikations-Riese stellt seinen Dienst überraschend ein.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Dieses Urteil ist ein harter Schlag für die Deutsche Telekom und hat drastische Konsequenzen für die Kunden.

Für Menschen die einen Mobilfunkvertrag bei der Telekom abgeschlossen haben, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs heftige Folgen.

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Die Bundesnetzagentur wies das Unternehmen an, seinen Dienst umgehend einzustellen.

Die Bundesnetzagentur hofft durch das Urteil auf mehr Dynamik auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. „Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero-Rating-Optionen verbunden sind. Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren,“ so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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<h2>Telekom-Dienst „StreamOn“ wird ersatzlos gestrichen</h2>

Tarife mit der Streaming-Option „StreamOn“ der Deutschen Telekom dürfen nicht mehr angeboten werden. Diese Tarife boten den großen Vorteil, das bestimmte Streaming-Dienste genutzt werden konnte, ohne das Datenvolumen zu belasten.

Der Konzern bot die Funktion seien Kunden kostenlos an und ging dafür Partnerschaften mit mehr als 280 Streaming- und Multimedia-Diensten eingegangen, darunter große Namen wie Netflix, Disney+ und Spotify, aber auch Apple Music, Twitch und Instagram ein.

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Doch die Option verstößt gegen den EU-Grundsatz, dass Daten gleich behandelt werden müssen und stellte somit einen klaren Verstoß gegen die Netzneutralität dar. Die Neuvermarktung der Option muss bis zum 1. Juli 2022 eingestellt und in Bestandstarifen darf die Option maximal noch bis Ende März 2023 aktiviert bleiben.

Da die Option kostenlos war, werden die Tarife gleich teuer bleiben. Das ist ärgerlich da die Telekom-Angebote deutlich teurer als die Discounter-Tarife anderer Anbieter sind. Bei der Telekom sollen rund 4 Millionen Nutzer, von dem Einschnitt betroffen sein.

Auch Vodafone-Kunden sind von der Einstellung betroffen, denn der „Vodafone Pass“ und ähnliche Optionen sind nach dem Urteil jetzt illegal.

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<h2>Reaktion der Telekom</h2>

„Die Bundesnetzagentur hat Zero-Rating Angebote in Deutschland leider weitgehend untersagt. Dies hat Auswirkungen auf das StreamOn-Angebot der Telekom. Entsprechend der neuen Vorgaben wird das Unternehmen StreamOn nicht mehr zur Verfügung stellen können.

Wir werden unsere Kunden und Partner unter Berücksichtigung der behördlich vorgegebenen Übergangsfristen über den Zeitpunkt, ab dem der Service nicht mehr genutzt werden kann, informieren.

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Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner sehr. Gleichzeitig wird die Telekom auch weiterhin mit fairen Tarifen hohen Datenverbrauch und das beste Nutzungserlebnis ermöglichen.

Deshalb optimieren wir das Erlebnis unserer Kunden durch konkrete Maßnahmen ständig, in dem wir z. B. Datenvolumen verschenken oder dauerhaft das Datenvolumen in Tarifen ausgewählter Kundengruppen aufwerten. Die nächsten Maßnahmen für weitere Kundengruppen sind bereits in Vorbereitung, betroffene Kunden werden natürlich rechtzeitig informiert.“

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<h2>Reaktion von Vodafone</h2>

„Am 2. September 2021 hat der EuGH entschieden, dass kommerzielle Zero-Rating Angebote nicht länger mit europäischem Recht und damit nicht mit der Netzneutralität vereinbar sind. ?Als Konsequenz aus dieser Entscheidung hat die Bundesnetzagentur jetzt die Einstellung der Vermarktung von Vodafone Pässen für neue Kunden bis spätestens 01. Juli 2022 angeordnet.

Bestehende Pässe müssen bis zum 31. März 2023 beendet werden. Wir analysieren derzeit die Anordnung der BNetzA bezüglich der Einstellung der Vodafone Pässe und werden im Anschluss über weitere Schritte informieren. Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt.“

Quellen: Techbook, Stadt Bremerhaven, T3N

nf24