In einem Interview sprach Fußballprofi Jérôme Boateng abfällig über seine Ex-Freundin. Kurz danach starb sie. Die Mutter der Ex-Freundin wollte die Äußerungen nachträglich verbieten lassen.
Urteil: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig
Das Urteil fiel eindeutig aus – zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren Nationalspielers über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien «nicht derart schwerwiegend», dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.
Das Gericht lehnte es ab, dass Boateng für die Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss, was bedeutet, dass die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich war.
Eine Aussage, die Boateng zuvor im November 2022 untersagt wurde, bleibt vom Berliner Landgericht unverändert. Es wurde keine Revision gegen das aktuelle Urteil zugelassen.
In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Lenhardt war 2012 Finalistin bei «Germany’s Next Topmodel» und später mit Boateng liiert. Das Interview erschien kurz nach der Trennung des Paares. Im Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz bei einer leblosen Person, bei der es keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung gebe.
Äußerungen Boatengs seien «nicht derart grob verletzend»
Richter Oliver Elzer sagte, der Mutter sei es auch nach dem Tod ihrer Tochter um deren «Achtungsanspruch» gegangen. Die beanstandeten Äußerungen Boatengs könnten zwar «verletzend» sein, sie seien aber nicht «derart schwerwiegend» und «nicht derart grob verletzend», dass sie verboten werden müssten und der Anspruch der Mutter berechtigt sei.
Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. «Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden», erklärte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.
Boateng sieht inzwischen das Interview als Fehler an
Nach dem Urteil sagte Boatengs Sprecher Thomas Knipp, dass sie die Entscheidung begrüßen, weil nun Ruhe in dem Rechtsstreit einkehre. Boateng sei sich bewusst, dass das Interview ein großer Fehler gewesen sei, den er bedauere und für den er sich entschuldige. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor vor Gericht erklärt, dass der Fußballspieler nicht beabsichtige, die Äußerungen zu wiederholen.
Richter Elzer betonte in der mündlichen Verhandlung, dass es nicht um Schuld und Unschuld oder um Taten gehe, sondern um die Grenzen, wie weit man sich öffentlich über andere äußern dürfe – unter der besonderen Tatsache, dass die betroffene Person kurz nach den Äußerungen verstorben sei.
Der Richter schlug einen Vergleich vor. Boateng sollte eine Unterlassungserklärung abgeben und die Klägerin sollte die Kosten des aktuellen Verfahrens übernehmen. Diese Vereinbarung wurde jedoch nicht erreicht.
Der letzte Gerichtsprozess gegen Boateng sorgte für Schlagzeilen. Das Landgericht München verwarnte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro unter Vorbehalt. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss der 35-Jährige diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Die Münchner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil jedoch nicht und hat Revision eingelegt.