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Verbraucherschützer klagen gegen Meta wegen mutmaßlicher illegaler Datensammlung

Verbraucherschützer werfen Meta vor, ohne Zustimmung der Nutzer deren Daten über verschiedene Webseiten hinweg zu sammeln. Eine Sammelklage des österreichischen VSV, unterstützt von 400.000 Betroffenen, soll diese Praktiken rechtlich prüfen.

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Klage von Verbraucherschützern: Sammelt Meta rechtswidrig Daten?
Julio Lopez auf Pexels

Der Technologiekonzern Meta, der unter anderem für Plattformen wie WhatsApp, Instagram und Facebook bekannt ist, sieht sich mit ernsthaften Vorwürfen konfrontiert. Nutzer sollen auch auf externen Webseiten verfolgt werden, was schätzungsweise 50 Millionen Anwender in Deutschland betrifft.

Chronologischer Verlauf der Vorwürfe

Die Kritik an Meta konzentriert sich auf die Behauptung, dass das Unternehmen über diverse Business- und Tracking-Tools das Surfverhalten von Internetnutzern über zahlreiche Plattformen hinweg verfolgt. Dies betrifft bis zu 5,8 Millionen aktive Webseiten. In diesem Kontext hat der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelklage eingereicht, um diese Praktiken zu stoppen.

Die Reaktionen der Nutzer auf die Datensammlung

Immer mehr Internetnutzer berichten von einer Überflutung mit Werbung, die auf ihren vorherigen Suchanfragen basiert. Dies geschieht oft ohne explizite Zustimmung. Julian Bossert, ein Social-Media-Experte aus Stuttgart, schildert seine Bedenken: „Ich habe bemerkt, dass meine Daten für Dinge verwendet werden, mit denen ich nicht einverstanden bin.“ Deshalb hat er sich der Sammelklage angeschlossen, an der bereits 400.000 deutsche Internetnutzer beteiligt sind.

Technische Aspekte der Datensammlung

Der VSV hat den Prozessfinanzierer Padronus beauftragt, der die Kosten des Verfahrens vorstreckt. Geschäftsführer Richard Eibl erläutert, dass bei der Datensammlung über spezielle Software Informationen über das Surfverhalten der Nutzer an Meta gesendet werden, ohne dass diese es bemerken. „Die meisten Verbraucher haben einer solchen Überwachung nie zugestimmt“, so Eibl.

Juristische Umsetzung der Klage

In Deutschland wird die Klage derzeit vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Prozessfinanzierer arbeitet mit dem Berliner Verbraucherschutzanwalt Max Baumeister zusammen, der bereits in früheren Fällen gegen Meta erfolgreich war. Er fordert, die umstrittenen Tools abzuschaffen. Einige Oberlandesgerichte haben die rechtlichen Argumente Baumeisters bereits unterstützt und es wurden Schadensersatzleistungen in unterschiedlicher Höhe festgelegt.

Hintergründe der Datenschutzrechtslage

Die Rechtsgrundlage für die Klage stützt sich auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig ist. Da kaum ein Nutzer eine solche Zustimmung gegeben hat, kritisiert Baumeister die fortwährende Praxis von Meta: „Es wird nichts unternommen, was dieses Geschäftsmodell ernsthaft gefährden könnte.“

Frühere Strafen und die Reaktionen von Meta

Die EU hat bereits Geldstrafen gegen Meta verhängt, darunter die höchste im Jahr 2023 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Dennoch fordert Baumeister, dass die Strafen deutlich höher ausfallen müssen, um Meta zu einer Änderung seiner Praktiken zu bewegen. Das Unternehmen selbst erklärt, dass die Nutzung der Business-Tools von den Geschäftspartnern selbst entschieden wird und man sich an geltende Gesetze halte.

Kritik an der Vollstreckung von Strafen

Meta hat seinen europäischen Sitz in Dublin, was bedeutet, dass die irischen Behörden für die Vollstreckung der verhängten Strafen zuständig sind. Trotz mehrerer Urteile und Geldstrafen sei bislang kaum eine Bußgeldzahlung vollstreckt worden. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Steueraufkommens in Irland von US-Tech-Konzernen wie Meta stammt.

Ausblick auf das Verfahren

Die Sammelklage gegen Meta wird weiterhin vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die Kläger hoffen, dass bald rechtliche Grenzen für das Unternehmen gesetzt werden. Baumeister und der österreichische Verbraucherschutzverein gehen jedoch davon aus, dass die endgültige Entscheidung erst vom Bundesgerichtshof (BGH) getroffen werden wird. Ein Urteil wird für 2026 oder 2027 erwartet.

Alle 50 Millionen deutschen Nutzer, die von diesen Praktiken betroffen sind, können sich auch während des laufenden Verfahrens der Sammelklage anschließen.


Quellen: tagesschau

Bildquelle: Julio Lopez auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS