Der Berliner Mietendeckel könnte einigen Vermietern einen Strich durch die Rechnung machen. Am Montag den 23.11.2020 beginnt die zweite Phase des umstrittenen Mietendeckel-Gesetzes. Überhöhte Bestandsmieten sind ab sofort gesetzlich verboten und müssen sogar gesenkt werden.
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Der Berliner Mietendeckel könnte einigen Vermietern einen Strich durch die Rechnung machen. Am Montag den 23.11.2020 beginnt die zweite Phase des umstrittenen Mietendeckel-Gesetzes. Überhöhte Bestandsmieten sind ab sofort gesetzlich verboten und müssen sogar gesenkt werden.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte der Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke): „Wir haben ein umfangreiches Informationspaket geschnürt. Herzstück ist die bekannte Website www.mietendeckel.berlin.de.”
„Im Zentrum der Website steht ein Selbst-Test-Schema, mit dessen Hilfe jede und jeder herausfinden kann, was das Gesetz im konkreten Fall bedeutet.“
In zehn Sprachen sollen die wichtigsten Inhalte der Website nachzulesen sein und regelmäßig aktualisiert werden. „Wir arbeiten darüber hinaus eng mit den Berliner Mieterverein zusammen und bieten natürlich weiterhin kostenlose Mieterberatung in den Bezirken an“, fügte Sebastian Scheel hinzu.
„Es gibt außerdem eine neue Broschüre zum Gesetz, die in Kürze in Wohnungsämtern, bei Mietervereinen und Vermieterverbänden ausliegen wird.“
Zu dem sollen die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin mit Plakaten versehen werden, um auf das neue Mietendeckel-Gesetz hinzuweisen.
„Außerdem schalten wir Anzeigen in Fachpublikationen für Vermieterinnen und Vermieter.”
Beratungsbedarf bei Mietern herrscht vor allem bei Themen wie: zu hohen Mieten, den Regeln zwischen dem Stichtag und dem Inkrafttreten des Mietendeckels und zu den geplanten Senkungsmöglichkeiten.
Doch auch Aufseiten der Vermieter ist es sinnvoll sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Noch vor Inkrafttreten hat der Senat einen Mietendeckel-Rechner online gestellt. Mithilfe des Rechners können Sie herausfinden, ob ihre Miete nach Definition des Senats als überhöht gilt und somit sogar gesenkt werden muss.
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Seit dem 23. Februar 2020 sind aufgrund des Berliner Mietendeckels die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren. Ab 2022 dürfen die Mieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Verboten sind ab dem 23. November Mieten die mehr als 20 Prozent über den festgelegten Obergrenzen liegen.
Quelle: BZ