Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Warum wird die Bafög-Erhöhung erst später bei digitalen Anträgen wirksam?

Die geplante Bafög-Erhöhung kommt später als erwartet: Ab Sommersemester 2027 steigen die Wohnkostenpauschale und der Grundbedarf für Studierende. Digitale Anträge sollen zudem die Bürokratie reduzieren. Kritiker fordern jedoch schnellere und umfassendere Anpassungen.

Antrag künftig nur noch digital: Bafög-Erhöhung kommt - aber später als geplant
Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Bafög-Reform: Digitale Anträge und Anpassungen der Förderbeträge in Sicht

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bafög-Leistungen für Schüler und Studierende anzuheben. Diese Änderungen werden jedoch erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzesentwurf steht noch zur Genehmigung durch Bundestag und Bundesrat aus. Der Reform wird von Kritiker:innen vorgeworfen, unzureichend und zu spät zu kommen.

Nach dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro pro Monat erhöht werden. Ursprünglich war diese Anpassung für das bevorstehende Wintersemester angedacht, jedoch kam es aufgrund von Konflikten innerhalb der Koalition hinsichtlich der Finanzierungsfragen zu Verzögerungen.

Darüber hinaus wird der Grundbedarf für Studierende in zwei Schritten angehoben: Zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög erhält eine Erhöhung; Schüler, die nicht mehr zu Hause leben und eine Berufsfachschule besuchen, können ab dem kommenden Frühjahr mit 713 Euro statt bisher 666 Euro rechnen. Die Berechnung des Bafögs erfolgt individuell und berücksichtigt dabei das Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners sowie das eigene Einkommen und Vermögen.

Digitale Antragstellung und automatische Anpassungen der Freibeträge

Gemäß der Reform werden ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent angehoben. Dies soll sicherstellen, dass die Zahl der förderberechtigten Personen nicht durch Inflation und Lohnsteigerungen sinkt. Das eigene Einkommen und das der Eltern sowie Lebenspartner werden nach Abzug der Freibeträge auf die Bafög-Sätze angerechnet.

Für die Antragstellung ist künftig, mit wenigen Ausnahmen, das Portal „Bafög digital“ vorgesehen. Zudem entfällt der bisherige Leistungsnachweis, der im fünften Semester erbracht werden musste, um die bürokratischen Hürden zu senken.

Die finanziellen Auswirkungen der Reform belaufen sich in den kommenden vier Jahren auf über eine Milliarde Euro, die von Bund, Ländern und Gemeinden zu tragen sind. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär betonte, dass mit dem Beschluss des Kabinetts ein wesentlicher Schritt zur Sicherstellung des Bafögs als zentrale Unterstützung für akademische und schulische Ausbildungen unternommen wurde.

Kritik an den vorgeschlagenen Änderungen

Obwohl das Deutsche Studierendenwerk grundsätzlich positiv über den Kabinettsbeschluss berichtet, wird auf den Bedarf an weiteren Verbesserungen hingewiesen. Vorsitzender Matthias Anbuhl stellte fest, dass die neue Wohnkostenpauschale auch künftig unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer liege. Zudem kritisierte er, dass die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 zu lange dauere.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete die Reform als „verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau“ und forderte den Bundestag auf, die Vorschläge nicht einfach durchzuwinken. Auch die Grünen-Politikerin Ayse Asar warf der Union und der SPD vor, die Anliegen der Studierenden zu ignorieren, und stellte fest, dass die Reform unzureichend und zu spät komme.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf bei den geplanten Erhöhungen und zukünftigen Anpassungen. Vize-Vorsitzende Elke Hannack betonte, dass die Ausbildung der nächsten Generation einen höheren Wert haben müsse.

Aktuelle Statistiken zu Bafög-Empfängern

Im Jahr 2024 registrierte das Statistische Bundesamt etwa 612.800 Bafög-Empfänger, was den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000 ausmacht. Von ihnen lebten 71 Prozent nicht mehr bei ihren Eltern. Unter den Empfängern befanden sich 483.800 Studierende und 129.000 Schüler. Aktuell sind rund 2,9 Millionen Menschen an Hochschulen eingeschrieben, während etwa 11,5 Millionen Schüler in Deutschland zur Schule gehen.

Die hohen Wohnkosten stellen für viele Studierende eine erhebliche Belastung dar. Eine Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts ergab, dass ein WG-Zimmer im Durchschnitt 512 Euro kostet, wobei es große regionale Preisunterschiede gibt: In München liegt der Preis bei 800 Euro, in Städten wie Bielefeld oder Bochum hingegen zwischen 375 und 385 Euro. Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, geben durchschnittlich mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde am 1. September 1971 eingeführt, um Bildungsbarrieren abzubauen. Es begann als reiner Zuschuss und wandelte sich später zu einem Voll-Darlehen. Seit 1990 wird die Hälfte der Förderung als Zuschuss gewährt, während die andere Hälfte zurückgezahlt werden muss. Millionen junger Menschen konnten mit Hilfe des Bafögs ihre Studien- und Schulabschlüsse finanzieren.

Mehr zum Thema

„`


Quellen: n-tv, tagesschau

Bildquelle: Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS