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Wasser in Deutschland: Menschenrecht oder kommerzielles Produkt?

Der Zugang zu Trinkwasser ist in Deutschland historisch als Gemeingut verankert, doch die Diskussion um Privatisierung und Klimawandel wirft Fragen auf. Wie gestaltet sich der aktuelle Umgang mit Wasserrechten und welche Konsequenzen hat das für die Versorgung?

Trinkwasser in Deutschland: Grundrecht oder Ware?
Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist seit 2010 ein anerkanntes Menschenrecht der Vereinten Nationen. In Deutschland, einem wasserreichen Land, sinkt jedoch der Grundwasserpegel seit mehreren Jahren, was Fragen zur Verfügbarkeit und Verteilung des Wassers aufwirft.

Wasserrechte in Deutschland: Historische Entwicklung

Die heutigen Wasserrechte in Deutschland haben ihre Wurzeln in den rechtlichen Regelungen des Mittelalters. Historisch gesehen war der Zugang zu Trinkwasserbrunnen in Europa über Jahrhunderte hinweg ein Allgemeingut. Trinkwasser war für alle zugänglich, unabhängig von Landbesitz, und es war keine Zahlung erforderlich.

Wer große Mengen Wasser für gewerbliche Zwecke benötigte, musste in der Regel die Erlaubnis des örtlichen Adels einholen und Abgaben entrichten. Im Gegenzug war der Adelige verpflichtet, die Wasserinfrastruktur instand zu halten.

Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zogen immer mehr Menschen in die Städte, was dazu führte, dass Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Wasserversorgung übernahmen. Die wachsende Bevölkerung konnte sich nicht mehr nur auf einige Brunnen verlassen.

Privatisierung und ihre Folgen

Das Wasserhaushaltsgesetz von 1960 in Westdeutschland bekräftigte, dass Grundwasser nicht eigentumsfähig ist und somit ein Gemeingut bleibt. Die Verantwortung für die Wasserversorgung lag bei städtischen Unternehmen, die keinen Gewinn erzielen durften.

Die Wende kam mit der Privatisierung der Wasserversorgung in Großbritannien unter Margaret Thatcher Ende der 1980er Jahre, die auch in Deutschland Nachahmer fand. In den späten 1990er Jahren verkaufte Berlin Teile seiner Wasserbetriebe an Investoren, darunter den deutschen Energiekonzern RWE und den französischen Wasserversorger Veolia. Diese Investoren erhofften sich hohe Gewinne, da sie die Kontrolle über die Rohr- und Abwassernetze erlangten.

Nach der Privatisierung stiegen die Wasserpreise in Berlin deutlich über das Niveau vergleichbarer Städte. 2010 wurden die Vertragsdetails bekannt, die eine gegenseitige Verzinsung der Investitionen zwischen RWE, Veolia und dem Land Berlin vorsahen. Dies führte 2012 zu einer Intervention des Bundeskartellamtes, das eine Zwangsabsenkung der Wasserpreise anordnete. 2013 erwarb der Berliner Senat schließlich alle Anteile zurück und übernahm die Wasserversorgung wieder selbst.

Die Situation in Großbritannien

Die Privatisierung der Wasserversorgung in Großbritannien hat ebenfalls negative Folgen: Viele Wassernetze sind in einem schlechten Zustand und weisen zahlreiche Lecks auf. Kritiker argumentieren, dass private Investoren mehr an Gewinnen interessiert waren als an notwendigen Investitionen in die Infrastruktur.

Ungerechte Verteilung des Trinkwassers

Mit der zunehmenden Wasserknappheit rückt auch die Verteilung des Trinkwassers in den Fokus. In Deutschland ist diese alles andere als gerecht. Während viele Unternehmen und Landwirte eigene Brunnen betreiben und große Mengen Wasser entnehmen, müssen Privathaushalte für ihren Wasserverbrauch zahlen und einen Zähler installieren lassen.

Ökonom Georg Müller-Fürstenberger berichtet, dass etwa 70 Prozent des Wassers über unternehmenseigene Quellen verbraucht werden, ohne dass dafür Gebühren anfallen. Dies geschieht trotz des sinkenden Grundwasserspiegels. Im Gegensatz dazu müssen Haushalte, die Wasser aus dem Leitungsnetz beziehen, für ihren Verbrauch bezahlen.

Der Klimawandel, der zu extremen Wetterlagen wie Dürre und Hochwasser führt, hat die Kosten für die Wasseraufbereitung erhöht und Trinkwasser wertvoller gemacht. Um Hochwasserschutz und Regenauffangbecken zu finanzieren, haben 13 Bundesländer eine zusätzliche Wasserabgabe eingeführt. Theoretisch sollten auch Unternehmen, die Grundwasser aus eigenen Brunnen fördern, diese Abgabe zahlen.

In der Praxis sieht es jedoch anders aus: In Bayern sind die ersten fünf Millionen Liter für Unternehmen kostenfrei, was als staatliche Subvention betrachtet werden kann. Zudem können Bodenbesitzer selbst entscheiden, ob sie einen Zähler installieren oder ihren Wasserverbrauch schätzen.


Quellen: deutschlandfunk, Focus, Die Zeit

Bildquelle: Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

Ronny Winkler