Für die Errichtung oder Nutzung eines Garten- oder Hausbrunnens ist eine Bohranzeige erforderlich, die online gestellt werden kann. Auch bestehende, nicht angezeigte Brunnen müssen nachgemeldet werden, um die Nutzung offiziell zu bestätigen.
Wichtige Informationen zur Anmeldung von Gartenbrunnen

Die Gartensaison beginnt bald, und viele Gartenbesitzer sowie Eigenheimbewohner nutzen zur Bewässerung ihrer Pflanzen Wasser aus einem Garten- oder Hausbrunnen oder planen, einen solchen zu installieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Sächsischen Wassergesetz für die Errichtung eines Brunnens eine Bohranzeige erforderlich ist. Diese kann online über die Webseite www.dresden.de/wasserrecht beantragt werden.
Auch die Nutzung eines bereits bestehenden, jedoch nicht gemeldeten Brunnens muss nachgemeldet werden. Dies erfolgt direkt beim Umweltamt der Stadt Dresden per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de. Die untere Wasserbehörde der Stadt kann die Nutzung offiziell genehmigen, nachdem überprüft wurde, dass beispielsweise keine Schadstoffe im Grundwasser vorhanden sind.
Besitzer eines Brunnens, den sie von Vorbesitzern in einem neu erworbenen Eigenheim oder Garten übernommen haben und die unsicher sind, ob dieser gemeldet ist, sollten sich an die untere Wasserbehörde wenden. Dort kann erfragt werden, ob der Brunnen registriert ist und welche Einschränkungen hinsichtlich der Grundwassernutzung bestehen. Für diese Anfrage ist die Bereitstellung eines Lageplans des Brunnenstandorts sowie, falls vorhanden, einer Ausbaudokumentation von Vorteil.
Quellen: dresden
Bildquelle: © Landeshauptstadt Dresden








